Allgemeine Geschäftsbedingungen für Online-Kleinanzeigen Architektenkammer Baden-Württemberg

§ 1 Geltungsbereich

(1) Der Online-Kleinanzeigenmarkt der Architektenkammer Baden-Württemberg (im Folgenden AKBW) dient als Plattform dem kostenlosen Angebot oder Gesuch von Stellen, Praktikumsplätzen, Kooperationen und ähnlichen Inseraten aus dem spezifischen Umfeld des Berufsstandes. Zulässig sind Kleinanzeigen nur, wenn sie mit dem Status der Architektenkammer als Körperschaft des öffentlichen Rechtes und ihrer Verpflichtung zu Neutralität und Enthaltung wirtschaftlicher Betätigung vereinbar sind. Anzeigen der gewerblichen Wirtschaft sind daher nicht zugelassen.

(2) Der Anzeigenschalter (im Folgenden Inserent) kann den Online-Kleinanzeigenmarkt der AKBW wie ein virtuelles "Schwarzes Brett" zur Veröffentlichung seiner Kleinanzeigen nutzen. Hierfür kommen ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AKBW zur Anwendung. Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Inserenten werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die AKBW hätte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(3) Ebenso gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den bloßen Leser der Kleinanzeigen (im Folgenden Leser), soweit sie diesbezüglich Regelungen enthalten.

§ 2 Anzeigenschaltung

(1) Eine Schaltung von Kleinanzeigen ist nur nach Annahme der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Inserenten möglich. Die Annahme erfolgt durch Betätigung der Checkbox und nachfolgende Kontrollbestätigung. Inserent und Leser können von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit durch Anklicken der entsprechenden Verlinkung, als Download oder Ausdruck Kenntnis nehmen.

(2) Der Inserent kann die Platzierung seiner Anzeige unter vier verschiedenen Rubriken: "Büroausstattung - Kooperation - Praktikum - Stelle" mit den jeweiligen Unterteilungen in: "Suche" oder "Biete" auswählen.

(3) Im Regelfall werden die Anzeigen selbsttätig durch den Inserenten über ein entsprechendes Dialogfenster im Webbrowser auf der Seite der AKBW http://www.akbw.de ausgefüllt, nach Ansicht in einem Kontrollfenster freigegeben und durch Anklicken des Buttons "freischalten" sofort online gestellt, ohne dass die AKBW eine Tätigkeit entfaltet oder vom Anzeigeninhalt Kenntnis erlangt. Der Inserent verpflichtet sich, die erfolgreiche Online-Schaltung und die Richtigkeit des Anzeigentextes im unmittelbaren Anschluss selbständig in den Kleinanzeigen zu überprüfen.

(4) Im Anschluß an die Anzeigenschaltung erhält der Inserent eine automatisierte Bestätigungsmail an die angegebene E-Mail-Adresse. Durch diese wird ihm auch ein geheimes anzeigenspezifisches Passwort zugewiesen, mit dem er gegenüber der AKBW seine Verfügungsbefugnis über diese bestimmte Anzeige legitimieren kann. Sofern in Ausnahmefällen eine selbsttätige Anzeigenschaltung durch den Inserent nicht möglich ist - etwa weil er über keinen Internetzugang verfügt - übernimmt die AKBW das Einstellen des Anzeigentextes. In diesem Fall erhält der Inserent postalisch oder faxalisch einen Korrekturabzug des Anzeigentextes, versehen mit dem Passwort.

(5) Sofern die obige Bestätigungsnachricht (Mail, Fax, Brief) nicht zugestellt werden kann oder sich sonstige Unklarheiten ergeben, wird die Anzeigenschaltung von der AKBW ohne weitere Nachforschungen rückgängig gemacht oder unterlassen. Es liegt allein im Verantwortungsbereich des Inserenten, die reibungslose Zustellung durch Angabe korrekter Kontaktdaten zu gewährleisten.

§ 3 Laufzeit und Änderung

(1) Regelmäßig bleibt die Anzeige einen Monat lang ab Schaltung online und wird dann automatisch durch die AKBW gelöscht, ohne dass der Inserent hierüber eine Benachrichtigung erhält. Der Inserent kann die Laufzeit bei der Eingabe jedoch beliebig verlängern. Nach Veröffentlichung kann der Inserent seine Anzeige jederzeit über die AKBW verlängern bzw. löschen lassen.

(2) Die nachträgliche Korrektur bzw. das Löschen des Anzeigentextes oder das Verlängern einer Anzeige kann der Inserent aus Sicherheits- und Datenschutzgründen nicht selbsttätig vornehmen. Vielmehr muss er sich zuvor gegenüber der AKBW durch Angabe seines Passwortes, dass er durch die Bestätigungsmail nach der Anzeigenschaltung erhalten hat, legitimieren. Hierzu ist eine E-Mail-Anfrage an die AKBW unter anzeigen@akbw.de zu stellen, die dann die gewünschten Änderungen vornimmt und den Inserenten darüber informiert. Es liegt allein im Verantwortungsbereich des Inserenten, die reibungslose Benachrichtigung durch Angabe korrekter Kontaktdaten zu gewährleisten.

§ 4 Gestaltung der Anzeige

(1) Die AKBW nimmt keine redaktionelle Endkontrolle der Anzeigentexte vor. Sie hat aber das Recht, bei gesetzes- oder sittenwidrigen, unseriösen, vertragsverletzenden oder nicht nutzungskonformen Inhalten die Anzeige zu löschen. Die Beurteilung der Frage, ob ein solcher Inhalt vorliegt, steht im freien Ermessen der AKBW, das der Inserent ausdrücklich anerkennt. Eine selbsttätige Änderung des Anzeigentextes durch die AKBW erfolgt nicht. Es bestehen keinerlei Rechtsansprüche des Inserenten bezüglich einer bestimmten Anzeige oder ihrer Gestaltung. Sofern eine Löschung der Anzeige durch die AKBW erforderlich war, erhält der Inserent eine entsprechende Benachrichtung, regelmäßig per Mail, im Ausnahmefall postalisch oder faxalisch. Es liegt allein im Verantwortungsbereich des Inserenten, die reibungslose Zustellung durch Angabe korrekter Kontaktdaten zu gewährleisten.

(2) Die Anzeige besteht aus einer obligatorischen Überschrift in einem als solche gekennzeichneten Pflichtfeld, sowie aus dem Anzeigentext, dessen Länge durch einen Textrahmen vorgegeben ist. Im Regelfall muss der Inserent Name, Anschrift (Straße, PLZ, Wohnort) und E-Mail-Adresse in obligatorischen Pflichtfeldern, die mitveröffentlicht werden, angeben. Die Telefon- und Telefax-Nummer sind optional und werden, sofern sie der Inserent angibt, ebenfalls mitveröffentlicht. Die Anzeige enthält auch das mitveröffentlichte Erscheinungsdatum und erhält eine spezifische Anzeigennummer.

(3) Die Anzeigen können auch anonym geschaltet werden. Dann ist die Angabe von Name, Anschrift (Straße, PLZ, Wohnort) und E-Mail-Adresse im Pflichtfeld zwar obligatorisch, jedoch erscheint in der Detailinfo nur der Anzeigentext mit Erscheinungsdatum und ein Kontaktlink zum Aufruf eines Antwortformulars mit direkter Mailfunktion an den Inserenten. Name und Anschrift sowie gegebenenfalls Telefon- und Telefax-Nummer werden bei der anonymen Anzeige ohne Veröffentlichung von der AKBW gespeichert.

§ 5 Kontaktaufnahme

(1) Die Kontaktaufnahme des Lesers zum Inserenten erfolgt ohne Mitwirkung der AKBW unmittelbar über die angegebenen Kontaktdaten im Anzeigentext. Der Inserent ist sich darüber im klaren und damit einverstanden, dass die Online-Anzeige zahlreiche Antworten von Lesern hervorrufen kann. Ist eine E-Mail-Adresse angegeben, öffnet sich durch Anklicken der Verlinkung ein E-Mail-Kontaktformular im Browser, das vom Leser ausgefüllt und abgeschickt werden kann. Als Subject dieser Mail wird automatisiert die Anzeigenüberschrift angegeben sowie der Anzeigentext übernommen. Bei der anonymen Anzeige ist die Kontaktaufnahme allein über das Kontaktformular möglich.

(2) Weitere, insbesondere Vermittlungstätigkeiten werden von der AKBW im Regelfall nicht erbracht. Lediglich in Ausnahmefällen - etwa bei Lesern ohne Internet-Zugang - wird auf Anfrage der Anzeigentext auch postalisch oder faxalisch übersandt.

(3) Über die Suchfunktion erhält der Leser einen strukturierten Zugriff auf die Informationen in der Kleinanzeigen-Datenbank. Der Leser hat über die Eingabe von Stichworten die Möglichkeit, Trefferlisten zu generieren, die ihm einen inhaltlichen Vergleich verschiedener Anzeigen oder die Gesamtschau sämtlicher Anzeigen eines bestimmten Inserenten erlauben. Sämtliche Anzeigen können vom Leser nach erfolgreicher Suche aufgerufen werden. Der Inserent erklärt sich mit dieser Suchfunktion ausdrücklich einverstanden.

§ 6 Gewährleistung und Haftung

(1) Für die Inhalte der Anzeigen ist allein der Inserent verantwortlich. Die AKBW erhält in der Regel keine Kenntnis vom Anzeigeninhalt und nimmt keine Inhaltskontrolle vor. § 4 Abs. 1 bleibt unberührt.

(2) Sofern ein Mangel nicht arglistig verschwiegen wurde, bestehen hinsichtlich der Dienstleistungen der AKBW keine zugesicherten Eigenschaften oder Gewährleistungsrechte zugunsten des Inserenten oder Lesers.

(3) Die AKBW haftet für Schäden, die nicht das Leben, den Körper oder die Gesundheit betreffen, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die AKBW nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im Falle einer nur leicht fahrlässigen Pflichtverletzung wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. Eine Haftung für das Fehlen garantierter Eigenschaften, wegen Arglist, für Personenschäden und nach dem Bundesdatenschutzgesetz bleibt unberührt.

(4) Im Falle einer Inanspruchnahme der AKBW aus Gewährleistung oder Haftung ist ein Mitverschulden des Inserenten oder Lesers angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung. Unzureichende Datensicherung liegt insbesondere dann vor, wenn der Inserent oder Leser es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Computerviren, Vorkehrungen zu treffen.

§ 7 Freistellung von Rechten Dritter

Der Inserent stellt die AKBW von sämtlichen Ansprüchen frei, die durch Dritte wegen der Verletzung ihrer Rechte oder aufgrund von Rechtsverstößen durch die Anzeigenschaltung gegenüber der AKBW geltend gemacht werden. Der Inserent übernimmt diesbezüglich auch die Kosten der Rechtsverteidigung, insbesondere sämtliche Rechtsanwalts- und Gerichtkosten.

§ 8 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Inserent, Leser und AKBW verpflichten sich gegenseitig, alle Personendaten und Geschäftsgeheimnisse, die im Zusammenhang mit der Anzeigenschaltung bekannt geworden sind, unbefristet geheimzuhalten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten.

(2) Die AKBW darf die erhaltenen Bestands-, Abrechnungs- und Nutzungsdaten des Inserenten oder Lesers nur insoweit erheben, verarbeiten und nutzen, als dies der Betrieb des Anzeigenmarktes erforderlich macht. Für andere Zwecke - insbesondere eigene Akquisition, Beratung, Werbung, Marktforschung oder entgeltliche Weitergabe an Dritte - darf die AKBW die Daten nur verwenden, sofern darin ausdrücklich eingewilligt wurde oder sich eine Erlaubnis aus dem Gesetz ergibt. Die AKBW verpflichtet sich, nicht von sich aus Marketingmaßnahmen gegenüber Inserent oder Leser zu entfalten und die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen einzuhalten.

(3) Inserent und Leser haben das Recht, jederzeit auf Antrag unentgeltlich Auskunft über ihre gespeicherten, personenbezogen Daten zu erhalten sowie Berichtigung, Sperrung und Löschung ihrer Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu verlangen.

§ 9 Beweisvereinbarung

Daten, die in elektronischer Form bei der AKBW gespeichert sind, gelten als zulässige Beweismittel für den Nachweis von Datenübertragungen oder sonstigen Vorgängen zwischen den Parteien. Die AKBW behält sich vor, dem Inserenten auch per Fax oder E-Mail rechtsverbindliche Mitteilungen zuzusenden.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort von Leistungen nach diesen Bestimmungen ist Stuttgart. Im Verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Stuttgart als Gerichtsstand vereinbart, soweit die §§ 38, 40 ZPO nicht entgegenstehen.

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, sind sie so auszulegen oder zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Die übrigen Bestimmungen bleiben hiervon unberührt. Dies gilt sinngemäß auch für ergänzungsbedürftige Lücken.

(4) Nebenabreden sind nicht getroffen. Ergänzungen entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

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