Die Arbeit von Innenarchitekten

Architektur
EspressoBar, Metzingen; Innenarchitekt: RaiserLopesDesigners, Stuttgart; Foto: Jens Lyncker

Berufsaufgabe der Innenarchitektinnen und Innenarchitekten ist die Planung von Innenräumen unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher, gestalterischer, gesellschaftlich-sozialer und ökologischer Gesichtspunkte. Dazu gehört die Beratung und Vertretung des Auftraggebers sowie die Überwachung der Ausführungen. Die optimale Gestaltung des Wohn- und Arbeitsumfeldes für das physische und psychische Wohlbefinden des Menschen, der die Räume nutzt, steht dabei im Mittelpunkt.

Die Innenraumplanung umfasst den raumbildenden Ausbau, den Umbau und die Umnutzung von Gebäuden und Gebäudeteilen sowie die Modernisierung von Räumen in bestehenden Bauten, auch in konstruktiver und technischer Hinsicht. Innenarchitekten planen aber auch die Erweiterung von bestehenden Bauwerken und eigenständige Anbauten. Um ein optimales Raumempfinden und die gewünschte Raumatmosphäre zu erreichen, legen sie dabei ein besonderes Augenmerk auf Material und Farbe, Licht, Raumakustik und Raumklima. Zu ihren Tätigkeiten zählen auch Entwürfe für Möbel und Einrichtungen, Messestände und Ausstellungen bis hin zu der Gestaltung der Innenräume von Schiffen, Bahnwaggons und Flugzeugen.

Innenarchitekten betreuen Baumaßnahmen von der Vorplanung bis zur Fertigstellung. Dazu gehören die Ermittlung der Grundlagen und der konstruktiven, technischen und rechtlichen Voraussetzungen des Bauvorhabens. Die Innenarchitekten erarbeiten auf Wunsch alternative Lösungsvorschläge und ermitteln die jeweiligen Baukosten. Sofern eine Baugenehmigung erforderlich ist, erstellen sie die Planungsunterlagen und reichen den Bauantrag ein. Danach arbeiten sie die Ausführungspläne aus, integrieren die Leistungen von Fachingenieuren, klären Details sowie Material- und Farbgestaltung. Nach Zusammenstellung der Ausschreibungsunterlagen holen die Innenarchitekten Angebote ein und wirken bei der Auftragsvergabe mit. Sie überwachen und koordinieren die Bauarbeiten, Termine und Kosten und bereiten die mängelfreie Übergabe der Innenräume vor.

Die Berufsbezeichnung "Innenarchitekt"/ "Innenarchitektin" ist gesetzlich geschützt. Wer sie führt, muss in die Liste der Architektenkammer eingetragen sein. Voraussetzung ist in der Regel ein Studium der Fachrichtung Innenarchitektur mit dem akademischen Abschluss "Dipl.-Ing." oder "Dipl.-Des." und eine zweijährige Berufspraxis unter Anleitung eines erfahrenen Innenarchitekten. Die Architektenkammer wacht über die Pflege von Berufsordnung und Fortbildung für die Qualifikation ihrer Mitglieder und gewährleistet damit qualitätvolle Innenarchitektur.

01.02.2011