Sachverständigenleistungen werden in Wirtschaft und Rechtsprechung nachgefragt. Sachverständigentätigkeit wirkt unterstützend und aufklärend nach innen in die Architektenschaft hinein.
Sachverständigentätigkeit eignet sich besonders für die unabhängige, freiberufliche Betätigung, wenn man die notwendige Praxiserfahrung gewonnen hat, am besten in einem Büro oder Betrieb, in dem Sachverständigenaufgaben bearbeitet werden.
Die Sachverständigengebiete, auf denen sich Architekten vorwiegend betätigen, sind
Der Begriff „Sachverständiger“ ist nicht geschützt. Jeder, der aus seiner Sicht besondere Kenntnisse und Erfahrung auf einem Fachgebiet besitzt, darf sich Sachverständiger nennen. Vorteilhaft ist deswegen, wenn die entsprechende Qualifikation nachgewiesen werden kann, beispielsweise über ein Zertifikat, wie es das IFBau in Zusammenarbeit mit mehreren Hochschulen anbietet. Gleiches gilt für die Mitgliedschaft in Organisationen mit anerkannt hohen Qualifikationsstandards, die beispielsweise im Bewertungsbereich national und international existieren.
National werden in Deutschland nach den Landesbauordnungen staatlich geprüfte Sachverständige verlangt, z.B. im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes. Auch hier kann der Architekt wohl am ehesten Spielräume zwischen Baukunst und Technik nutzen.
Für die Tätigkeitsfelder Wertermittlung und Schäden an Gebäuden kann nach mehrjähriger Tätigkeit und dem Nachweis besonderer Sachkunde die „öffentliche Bestellung“ durch Industrie- und Handelskammern, in manchen Bundesländern auch durch Architektenkammern, erfolgen. Im Bereich der Wertermittlungen kann auch eine persönliche Zertifizierung als Sachverständiger (bzw. Gutachter entsprechend Pfandbriefgesetz nach DIN-EN/ISO/IEC 17024) erfolgen. Diese wird vor allem im Finanzdienstleistungsbereich und zunehmend international nachgefragt.

Alfred Morlock
Geschäftsführer, Justitiar
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