Die Arbeit von Stadtplanerinnen und Stadtplanern

Architektur

Leistungsangebot und Berufsbild von Stadtplanern und Stadtplanerinnen

Berufsaufgabe der Stadtplaner und Stadtplanerinnen ist die Orts-, Stadt- und Raumplanung unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher, gestalterischer, gesellschaftlich-sozialer und ökologischer Gesichtspunkte. Basierend auf Rechtsgrundlagen, insbesondere dem Bau- und Planungsrecht, wird in zwei Arten der Planung unterschieden:

1. Die "formelle" Planung: Auf Grundlage des Baugesetzbuches entwickeln und verhandeln Stadtplaner in geregelten Verfahren wie der Flächennutzungsplanung oder der Bebauungsplanung alle für Planungsentscheidungen wichtigen Grundlagen, Ziele und Interessen. Sie schaffen damit rechtliche Planungssicherheit für Kommunen, Investoren und betroffene Bürger.

2. Die "informelle" Planung: Stadtplaner erarbeiten und vermitteln städtebauliche Untersuchungen und Konzepte, die in Form von Entwicklungs- und Rahmenplänen oder von städtebaulichen Einzelgutachten die Verfahren der formellen Planung vorbereiten und umsetzen.

Aufgaben der Stadtplaner und Stadtplanerinnen:

Als Treuhänder und objektive Berater für Behörden und Entscheidungsträger entwickeln Stadtplaner weitsichtige städtebauliche Programme und Planungsverfahren.

Vor dem Hintergrund intensiver analytischer und konzeptioneller Vorarbeiten nehmen Stadtplaner ihre Verantwortung als Umweltgestalter wahr.

Bei städtebaulichen Planungen und Untersuchungen tragen sie in gesellschaftlicher Verantwortung als Moderatoren zur Interessensvermittlung und Konfliktlösung bei. Dabei berücksichtigen Stadtplaner die fachlich-inhaltliche Abwägung aller maßgebenden Planungsaspekte und sorgen für eine objektive Entscheidungsvorbereitung und verständliche Präsentation.

Bei einer komplexen Planung bestimmen Stadtplaner als Koordinatoren die Projektentwicklung und Projektsteuerung. Ihre Aufgabe ist dabei die Berücksichtigung aller beteiligten Fachdisziplinen, der Meinungsvielfalt von Interessen- und Betroffenengruppen sowie der Behörden und Entscheidungsträger.

Stadtplaner sichern angemessene inhaltliche und zeitliche Planungsabläufe mit entsprechenden Planungs- und Realisierungskosten und lösen damit zugleich erhebliche volkswirtschaftliche Wertschöpfungen aus.

Die Berufsbezeichnung "Stadtplaner"/ "Stadtplanerin" ist gesetzlich geschützt. Wer sie führt, muss in die Liste der Architektenkammer eingetragen sein. Voraussetzung ist in der Regel ein Studium der Stadtplanung oder der Architektur mit Schwerpunkt Städtebau oder ein gleichwertiges Studium, jeweils mit dem akademischen Abschluss "Dipl.-Ing." bzw. "M. Eng." und eine zweijährige Berufspraxis unter Anleitung eines erfahrenen Stadtplaners. Die Architektenkammer wacht über die Pflege von Berufsordnung und Fortbildung für die Qualifikation ihrer Mitglieder und gewährleistet damit qualitätvolle Stadtplanung.


Landesgeschäftsstelle


» Architektur und Medien

31.01.2011

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Martina Kirsch

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