Sich verändernde Vorschriften und novellierte Regelungen stellen alle im Planungs- und Bauwesen Tätigen Jahr für Jahr vor neue Anforderungen. Das Wissen um die jeweiligen Gesetzesänderungen und Neuerungen in den Verordnungen ist für Architektinnen und Architekten von großer Bedeutung.
Deshalb bot das IFBau schon zum dritten Mal in Folge in Stuttgart und in diesem Jahr in Freiburg die Veranstaltung update 09 an, um die Mitglieder schnell und in kompakter Form zu informieren.

Zur Auftaktveranstaltung am 28. Juli 09 in Stuttgart begrüßte Präsident Wolfgang Riehle rund 600 Architektinnen und Architekten im Tiefenhörsaal der Universität Stuttgart mit einer guten Nachricht: Die Krise sei noch nicht in der Breite beim Berufsstand angekommen. Offensichtlich wirke das Konjunkturpaket II, denn die aktuelle Lage sei weniger schlecht als zunächst befürchtet. Dennoch müsse man Vorsorge treffen: die Architektenkammer tue dies für ihre Mitglieder, die sie zum Beispiel am 2. November zur wiederum kostenlosen Veranstaltung Plan B_4 - diesmal mit dem Untertitel "Krise, Kosten, Konsequenzen" - einlädt.

Positiv wertete Riehle den erfolgreichen Abschluss der HOAI durch den Bundesrat am 12. Juni. Nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt - am 17. August 2009 - tritt die neue Regelung bundesweit in Kraft. Der Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen sei es, so Riehle, gelungen, den in der Zwischenzeit "verquasten Begriff der Nachhaltigkeit" mit Kriterien zu belegen. Er warb bei den Zuhörern, sich diesem Thema zu öffnen: "Nachhaltige Gebäude sind das Kerngeschäft der Architektinnen und Architekten." Bezug nahm Riehle auch auf das jüngst bekannt gewordene Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart, das einem Bachelor-Absolventen Recht gab und damit die Architektenkammer zwinge, diesen mit einem nur dreijährigen Studium als Architekten im Praktikum einzutragen. Dabei zeige doch gerade die Energieeffizienz-Thematik, dass Planungs- und Bauprozesse immer komplexer werden. Der Präsident appellierte nochmals an das Auditorium, an Landtagsabgeordnete das Postulat einer mindestens vierjährigen Studiendauer heranzutragen, auch für die Fachrichtungen Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung.
Wolfgang Riehle über die neue Wettbewerbsordnung RPW 2008
Eine Veränderung auf Bundesebene - und auch auf Landesebene - gibt es seit 1. Januar 2009 im Wettbewerbswesen: Nach mehrjährigem Bemühen wurden die Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2008) vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung veröffentlicht. Sie sind seit Januar 2009 für Bundesbauten und in Baden-Württemberg auch für Landesbauten in Kraft getreten. Die Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens (GRW) aus dem Jahr 1995 wurden damit abgelöst. Mittelfristig sollen sie auch die Regeln für die Auslobung von Wettbewerben (RAW) ersetzen, die als vereinfachte Alternative zur GRW entwickelt wurden, aber nur in den Bundesländern Nordrhein- Westfalen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Bremen eingeführt sind. Die neuen RPW bieten für private wie für öffentliche Auftraggeber mehr Motivation, Wettbewerbe durchzuführen, denn sie sind nun schlanker und günstiger. Insbesondere für öffentliche Bauherren ist positiv zu vermerken, dass die RPW mit dem öffentlichen Vergaberecht kompatibel ist. Nach Auffassung der AKBW sollen die RPW somit auch Bestandteil von Verhandlungsverfahren sein. Soweit die guten Nachrichten. Einige Wermutstropfen gibt es jedoch auch: die Vergütung ist - orientiert an den RAW-Verfahren - geringer geworden (doch nehmen Architekten ja nicht wegen des Honorars an Wettbewerben teil, sondern um den Auftrag zu erhalten, hatte sogar bereits der Bundesgerichtshof festgestellt) und es gibt künftig keine Sonderpreise mehr. Alle Wettbewerbsarbeiten, die sich nicht an die Auslobung halten, werden künftig nicht mehr zur Wertung zugelassen. In diesem Zusammenhang informierte Riehle auch über die Kammerverzeichnisse mit qualifizierten Fachpreisrichtern bzw. wettbewerbsbetreuenden Büros. Alle Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner, die in diese Verzeichnisse aufgenommen werden wollen, können bei der AKBW einen formlosen Antrag stellen, in dem sie belegen, dass sie die entsprechenden Qualifikationsmerkmale (s. Artikel www.akbw.de/architektur/ fachpreisrichter-und-wettbewerbsbetreuer/ artikel_4430.htm) erfüllen. Abschließend konnte der Präsident noch von einem Erfolg der AKBW berichten: Obwohl die VOF-Verfahren auf den drei Grundsätzen Wettbewerb, Transparenz und Gleichbehandlung beruhen, mehren sich die Klagen gegen die VOFVergabemethoden. Durch die Festlegung von strengen Kriterien wie die Anzahl der Büro-Mitarbeiter oder zahlreiche Referenzen im Projektbereich hatten bisher kleine Architekturbüros und junge Kollegen oftmals keine Chance Aufträge zu generieren. Nun wurde auf Initiative der AKBW mit Partnern der vergebenden Stellen ein Konsens erreicht: Zukünftig soll die qualifizierte Arbeit im Mittelpunkt stehen, die Anzahl der Mitarbeiter nach Augenmaß festgelegt und nur ein Referenzobjekt nachgewiesen werden. Ein Leitfaden befindet sich gerade in der Endabstimmung. Dies müssen jetzt nur noch diejenigen erfahren, die in den Verwaltungen sitzen. Der dritte Appell an die Zuhörer lautete daher: "Geben Sie an entsprechenden Stellen den Hinweis auf den VOF-Leitfaden!" Dieser wird voraussichtlich bis Ende des Monats unter www.akbw.de > Merkblätter/Broschüren > VOFLeitfaden eingestellt sein.
Dr. Volkmar Wagner zur VOF 2009
Den Hürden in den VOF-Verfahren widmete sich auch Rechtsanwalt Dr. Volkmar Wagner in seinem Beitrag über das Konjunkturpaket und die Vergaberechtsreform. Bis 31. Dezember 2010 regelt das Konjunkturpaket II die Anhebung der Wertgrenzen, bis zu denen Aufträge ohne Begründung vergeben werden können. Damit soll die Vergabe öffentlicher Aufträge beschleunigt und die Konjunktur angekurbelt werden. Das ursprüngliche Ziel einer großen Vergaberechtsreform - Abschaffung der Verdingungsordnungen und Aufnahme aller Regelungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie in der Vergabeordnung - ist allerdings gescheitert. Nunmehr ist es Ziel, das bestehende System zu novellieren, zu vereinfachen und zu modernisieren. Die Neufassung der VOB wurde zwar im November 2008 veröffentlicht, ist aber noch immer nicht in Kraft getreten, es werden weitere Änderungen erwartet. Hier die für Architekten wichtigsten Informationen zur VOF 2009:
- die VOF bleibt
- geplant ist eine Verschlankung von bisher 26 Paragraphen auf 20
- die Schwellenwerte werden nicht diskutiert
- künftig sind Nachreichungen möglich


» Vortragspräsentation Dr. Volkmar Wagner zum Vergaberecht 2009
Peter Reinhardt über die Angebote des IFBau
Unter dem Motto "Machen Sie sich fit für die Zukunft" stellte Peter Reinhardt, Geschäftsführer vom IFBau, die breite Angebotspalette des druckfrischen Fortbildungsplaners 2|2009 vor. Das Förderprogramm der AKBW und die ESF-Fachkursförderung (s. auch DAB BW 8|2009) bieten Mitgliedern nach verschiedenen Kriterien Ermäßigungen von 30 bis 50 Prozent. In Kooperation mit der Hochschule Biberach ist 2010 ein erster Masterstudiengang "Planen und Bauen im Bestand" als berufsbegleitendes Modell geplant.

» Peter Reinhard über die Angebote des IFBau
Informationen zur neuen HOAI
Gut Ding will Weile haben: Der Bundesrat hat für die Novellierung der HOAI schon 1996 Zielvorgaben gemacht, jetzt, dreizehn Jahre später, fand die HOAI die Zustimmung der Ländervertretung. Wesentliche Neuregelungen der Novelle brachte in Stuttgart Rechtsanwalt Karsten Meurer auf den Punkt: Einschränkung des Anwendungsbereichs, die HOAI ist nun europafest und die Honorartabellenwerte werden linear um 10 Prozent angehoben. Einige Paragraphen sind entfallen, wie § 6 Stundenhonorare (die RifTSätze gelten nach wie vor), sonstige städtebauliche und landschaftsarchitektonische Leistungen (§§ 42, 50), Zuschlag Raumbildender Ausbau (gem. § 25) und Gutachten, Wertermittlungen (§§ 33, 34). Alle genannten Paragraphen beziehen sich auf die alte Fassung der HOAI. Es gibt keine Übergangsregelung - mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt - wie inzwischen bekannt am 17. August 2009 - erlangt die neue HOAI ab dem nächsten Tag Gültigkeit. Es gilt die bei Vertragsabschluss gültige HOAI. Weitere Änderungen gibt es unter anderem bei der Kostenfortschreibung, der Bonus- Malus-Regelung und beim Auftrag für mehrere gleiche Gebäude. Meurers wichtigster Rat an die Zuhörer: "Schließen Sie einen Vertrag und nutzen Sie die neuen Handlungsspielräume!"

» Vortragspräsentation Karsten Meurer über die neue HOAI
In Freiburg übernahm Rechtsanwalt Alfred Morlock, Justitiar und Geschäftsführer der AKBW, den Part der Information zur neuen HOAI.

» Vortragspräsentation Alfred Morlock über die neue HOAI
Martin Kromer über die EnEV 2009
Mit der EnEV 2009, die ab dem 1. Oktober in Kraft tritt, gilt es die Verschärfung der energetischen Anforderungen um 30 Prozent bei Neubauten und Gebäuden im Bestand zu
berücksichtigen. Gemäß der bundeseinheitlichen Vollzugsregelungen liegt die Verantwortung für die Einhaltung der Anforderungen klar beim Bauherrn und bei den vom Bauherrn beauftragten Personen. Energieausweise und Nachweise zur EnEV sind künftig dem Baurechtsamt vorzulegen, als Option für angekündigte Kontrollen. Martin Kromer vom Wirtschaftsministerium Baden Württemberg schloss seinen Bericht über die neuen energetischen Standards mit dem Hinweis auf das Erneuerbare- Wärme-Gesetz (EWärmeG) des Landes, das ab dem 1. Januar 2010 auch für Bestandswohnbauten in Baden-Württemberg, bei denen der Heizkessel ausgetauscht wird, zur Anwendung kommt.


» Vortragspräsentation Martin Kromer über die EnEV 2009
Drei Stunden erhielten die rund 600 Zuhörer in Stuttgart und die gut 180, die in Freiburg zum Updaten gekommen waren, komprimiert wichtige Informationen für ihren Berufsalltag. Auch im kommenden Jahr bietet das IFBau unseren Mitgliedern wieder die kostenlose Informationsveranstaltung an. Die Termine erfahren Sie im IFBau- Fortbildungsplaner 01|2010, im Internet und im DAB BW.

Architektenkammer
Baden-Württemberg

August 2009


» Martina Kirsch, Carmen Mundorff
» Architektenkammer Baden-Württemberg