
Die olympischen Winterspiele sind zu Ende – die Konkurrenzsituation aber bleibt bestehen und hat sich hinsichtlich des Marktzugangs in den zurückliegenden Jahren, nicht zuletzt für die junge Generation, zunehmend verschärft.
Der Grund war in vielen Fällen die Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen, die öffentliche Auftraggeber verpflichtet, für Aufträge oberhalb des sogenannten Schwellenwerts Aufträge im europaoffenen Teilnahmewettbewerb zu vergeben. Diese Verpflichtung führte vielerorts dazu, dass die öffentlichen Vergabestellen – vor allem wohl aus Sorge, die „richtigen“ Bewerber zu bekommen – über das Ziel hinausschossen: Die Anforderungen, die sie im Rahmen eines VOF-Verfahrens an die Bewerber stellten, waren oft für die ausgeschriebene Maßnahme objektiv nicht erforderlich oder zumindest überzogen. Sie führten zu einem erheblichen Aufwand für die sich bewerbenden Architektur- und Ingenieurbüros wie im Übrigen auch für die ausschreibende Stelle selbst.
Zu Recht beklagten sich Kollegen über unangemessene Forderungen hinsichtlich der mit einer Bewerbung vorzulegenden Nachweise, so dass sich Wolfgang Riehle, Präsident der AKBW, im Sommer 2008 an den Wirtschaftsminister wandte, einen Runden Tisch mit allen an VOF-Vergabeverfahren Beteiligten einzuberufen. Herr Minister Pfister unterstützte die Initiative und lud neben der Architekten- und der Ingenieurkammer Vertreter des Finanz- und des Innenministeriums sowie der kommunalen Spitzenverbände zur Erarbeitung eines Leitfadens mit Empfehlungen für die Vergabe von Planungsleistungen ein. Das Ergebnis stellen wir Ihnen unten vor und kann bei der Architektenkammer Baden-Württemberg kostenlos angefordert werden.
Die Ziele der AKBW waren
Um bürokratischen Exzessen entgegenzuwirken, wurde auf Initiative der Architektenkammer zusammen mit der Ingenieurkammer ein Leitfaden entwickelt für die Durchführung von Vergabeverfahren für Planungsleistungen der Architekten und Ingenieure.
Dieser Leitfaden hat im Rahmen eines Runden Tisches, eingeladen vom baden-württembergischen Wirtschaftsminister, auch die Zustimmung des Finanzministeriums sowie der Kommunalen Landesverbände erhalten. Er wird Gemeinden und Behörden des Landes zur Anwendung empfohlen.
In unserem Mitgliederforum haben Sie die Möglichkeit zu diesem Thema mit zu diskutieren.
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Thomas Treitz
Recht und Wettbewerb
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