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Subsidiaritätsrüge des Bundestags und des Bundesrats zum Dienstleistungspaket der Europäischen Kommission
Am 9.3.2017 hat der Deutsche Bundestag eine Entschließung verabschiedet, die feststellt, dass die Richtlinienvorschläge zum Notifizierungsverfahren, zur Verhältnismäßigkeitsprüfung und zur Dienstleistungskarte die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit auf der Grundlage des Lissabonner Vertrags verletzt (Subsidiaritätsrüge gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV).
Nach Ablauf der Fristen zur Einreichung von begründeten Stellungnahmen („Subsidiaritätsrügen“) zu den Legislativvorschlägen des Dienstleistungspakets lässt sich jetzt festhalten, dass neben Bundestag und Bundesrat auch beide französische Kammern sowie der Bundesrat Österreichs von dem Instrument der Subsidiaritätsrüge Gebrauch gemacht haben.
Der Lissabonner Vertrag ermöglicht es den nationalen Parlamenten (oder der Kammer eines der nationalen Parlamente), durch eine begründete Stellungnahme auf Verstöße gegen das Subsidiaritätsprinzip bei Legislativvorschlägen der Europäischen Kommission hinzuweisen. Jedes nationale Parlament verfügt dabei über zwei Stimmen, die entsprechend dem einzelstaatlichen parlamentarischen System verteilt werden. Reichen mindestens ein Drittel (19 Stimmen) der nationalen Parlamente eine begründete Stellungnahme ein, so muss der Entwurf von der EU-Kommission überprüft werden.
Da insgesamt nur fünf Kammern begründete Stellungnahmen zum Dienstleistungspaket eingereicht haben (max. 5 Stimmen), wurde das notwendige Quorum bei keinem der drei Legislativvorschläge des Dienstleistungspakets erreicht. Dies bedeutet: "Das Gesetzgebungsverfahren läuft weiter und das EU-Parlament wird sich in seiner Berichterstattung damit befassen".
Zur Dienstleistungskarte hat der Bundestag festgestellt, dass dadurch Doppelstrukturen geschaffen würden. Zudem würden die Regelungen mit kurzen Prüffristen und Genehmigungsfiktion faktisch zu einer Einführung des Herkunftslandprinzips führen. Folge sei, dass nationale Anforderungen ausgehöhlt und umgangen werden könnten. Auch der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Richtlinienvorschläge zur Notifizierung und zur Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht den Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit entsprechen und hat eine Subsidiaritätsrüge ausgesprochen. Die BAK hat zu allen Gesetzgebungsvorschlägen erste Stellungnahmen abgegeben und erarbeitet zurzeit weitere ausführlichere Stellungnahmen.
Weitere Informationen zum Dienstleistungspaket der Europäischen Kommission und die BAK-Stellungnahmen finden Sie hier.