update 2012

Berufspolitik

Jedes Jahr bietet die Veranstaltung update die Gelegenheit, sich auf den neuesten Stand zu bringen, was Gesetzesnovellen, berufspolitische Themen und relevante Vorschriften betrifft, so auch 2012. Umfassend gab Präsident Wolfgang Riehle in Stuttgart (in Karlsruhe Vizepräsidentin Eva Schlechtendahl) bei seiner Begrüßung einen Überblick über Themen, die für Berufsstand teils in naher, teils in ferner Zukunft relevant sind.

Auf Bundesebene ist eines der Themen die erneute Novellierung der HOAI, die trotz Verzögerungen bis zur Bundestagswahl 2013 abgeschlossen werden soll. Hierzu werden die Leistungsbilder neu bewertet. „Und es bleibt zu hoffen“, so Riehle, „dass die Honorare zeitgemäß angehoben werden.“

Beim vierten Deutschen Baugerichtstag in Hamm erhielt das für den Berufsstand existenzielle Thema „gesamtschuldnerische Haftung“ eine große Resonanz bei den Juristen, das Werksvertragsrecht bleibe auf dem Prüfstand und solle novelliert werden. Das letzte bundesweite Thema betraf die Fachlisten für energieeffizientes Bauen. Jüngste Bestrebungen des Bundesbauministeriums, in Kooperation mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und der deutschen Energieagentur (dena) ein quasi Listenmonopol für eine Energieberaterliste einzuführen, regte in allen Länderkammern Diskussionen an. Ab August soll es ein neues Portal der Länderkammern für Energieberater geben:www.energieeffizienz-planer.de. „Kompetenzen beim energieeffizienten Bauen sind für den Berufsstand eine wichtige Nische“, so Riehle. Aber auch auf Landesebene sei seit dem Beschluss der Landesvertreterversammlung im letzten Herbst das Führen von Fachlisten ein aktuelles Thema. Momentan werden in Fachlistenausschüssen Details über die entsprechenden Qualifikationen zu den Themen Energieeffizienz, Denkmalschutz, Sachverständigenwesen und Sicherheitskoordination erarbeitet.

Ein weiteres landesweites Thema stellt die Windkraft dar. Hierzu berichtete der Präsident, dass die AKBW eine Stellungnahme herausgegeben habe: „Wir sind für den Ausbau von Windkraft, jedoch nicht an jedem Standort.“ Durch das Zugeständnis an jede Kommune Windräder aufstellen zu können, müsse der Landschaftszersiedelung und -zerstörung mit weitsichtiger Planung entgegengewirkt werden – ein neues Aufgabenfeld für Stadtplaner und Landschaftsarchitekten.

Die Stärkung von Architektenwettbewerben ist nicht nur ein Anliegen der Architektenkammer sondern auch von der Politik, so ist es zumindest im Koalitionsvertrag der grün-roten Regierung nachzulesen. Dennoch vermisse Riehle augenzwinkernd bisher „eine Explosion“ an neuen Verfahren. In der Architektenkammer gibt es neben den hauptamtlichen Mitarbeitern ein Netzwerk an Beratern für potentielle Auslober im Land. Mit der Herausgabe des VOF-Vergabeleitfadens wurden angemessene Beurteilungskriterien mit Augenmaß empfohlen, anstatt unerfüllbare Anforderungen zu definieren, die per se Kollegen aus der Raumschaft ausschließen. (Der Leitfaden zum VOF-Vergabeverfahren kann bestellt werden oder steht zum Download bereit: www.akbw.de/fileadmin/download/dokumenten_datenbank/AKBW_Broschueren/Kammer/VOF-Leitfaden.pdf)

„Unter den Landesvertretern wird seit dem letzten Jahr leidenschaftlich und kontrovers diskutiert, ob die Unterscheidung zwischen freier und baugewerblicher Betätigung noch zeitgemäß ist?“. Hierzu appellierte Riehle an die Kollegenschaft, sich am Diskussionsforum auf der Seite www.akbw.de zu beteiligen, damit ein breiteres Bild aus der Mitte des Berufsstandes entsteht.

VOB/A

Rechtsanwältin Andrea Maria Kullack widmete sich dem Thema „Praktische Erfahrungen mit der VOB/A/2009“ und schilderte die Rahmenbedingungen und Möglichkeiten für Beschränkte und Freihändige Vergabeverfahren. Bei der Vergabe des Bundes und der Länder sind dabei unterschiedliche Wertgrenzen zu beachten. Freihändige Vergabeverfahren sind unter bestimmten Voraussetzungen auch zulässig, wenn beispielsweise eine öffentliche Ausschreibung kein annehmbares Ergebnis hervorbringen, wenn nur ein bestimmtes Unternehmen in Betracht kommt oder auch besondere Dringlichkeit geboten ist.

Ein weiteres Thema, das immer wieder zu Unsicherheiten führt, ist der Umgang mit unvollständigen Angeboten: „Es bleibt dabei, dass Angebote die geforderten Preise sowie die geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten müssen (VOB/A 2009 § 13 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 4). Fehlende Bieterangaben haben prinzipiell den Ausschluss zur Folge. Ausgenommen von dieser Sanktion sind zukünftig aber solche Angebote, bei denen -‘in einer einzelnen unwesentlichen Position‘- die Angabe des Preises fehlt.

Sofern der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge – auch bei Wertung der betreffenden Position mit dem höchsten Wettbewerbspreis – nicht beeinträchtigt werden, liegt kein zwingender Ausschlussgrund vor (VOB/A 2009 § 16 Abs. 1 Nr. 1c)“, so Kullack. Neben diesem Heilungstatbestand gibt es noch einen weiteren: Angebote dürfen auch nicht ausgeschlossen werden, wenn Nachweise fehlen. Erklärungen und Nachweise müssen nachgefordert werden und den Bietern dafür ein Zeitfenster von sechs Tagen eingeräumt werden. Zum Abschluss berichtete Kullack, dass die VOB 2012 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden sei. Für Praktiker gäbe es keine wesentlichen Neuerungen – Hauptsächlich liegen Änderungen im Abschnitt 3 Beschaffung im Rahmen der Verteidigung und Sicherheit. Für öffentliche Bauvorhaben gilt die VOB 2012 in Baden Württemberg aber erst nach Einführung, ein Termin dafür sei noch nicht bekannt.

BauNVO

Martin Rist vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur gab in seinem Vortrag einen Überblick über die wichtigsten Änderungen im BauGB und in der BauNVO2012. Das „Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden“ beeinflusse die Gesetzgebung. Dieses Thema hat aber keine Vorrangstellung, sondern definiert Planungsziele, die gleichberechtigt neben anderen Zielen stehen.

Als wesentliche Neuregelungen im BauGB nannte Rist die Innenentwicklungsklausel, Darstellung zentraler Versorgungsbereiche im Flächennutzungsplan, Steuerung von Vergnügungsstätten im nicht beplanten Innenbereich, Abweichen vom Gebot des Einfügens bei Nutzungsänderung von Gewerbe- /Handwerksbetriebs zu Wohnzwecken, Teilprivilegierung bei Neuerrichtung erhaltenswerter Bausubstanz und das Rückbaugebot.

Wesentliche (vorgesehene) Neuregelungen in der BauNVO sind die Zulässigkeit von Anlagen zur Kinderbetreuung in reinen Wohngebieten, (Dach-) Solaranlagen, KWK-Anlagen und Überschreitung der Obergrenzen des Maßes der baulichen Nutzung. Ursprünglich war geplant die Vollgeschossregelung rückwirkend zu ändern. Nach Aussage von Rist, wäre das eine Katastrophe geworden, weil die Staffelgeschossregelung weggefallen wäre. Zum Glück sei diese Regelung gestrichen.

Wissensangebote

Welche Rolle Wissen und Bildung in der Architekturbranche spielt, legte Peter Reinhardt vom IFBau dar. Erheblich Veränderungsprozesse, wie beispielsweise der Klimawandel, erfordern neue Lösungen und Handlungsimpulse und Fertigkeiten. Die Zukunft des Bauwesens liegt im Umgang mit dem Bestand, doch damit verbunden ist immer wieder immer ein Stück weit eine Reise ins Ungewisse, so Reinhardt. In diesem Zusammenhang bietet das IFBau ein berufsbegleitendes Studium „Planen und Bauen im Bestand“ an. Der Masterstudiengang möchte Instrumente an die Hand geben, die Sicherheit in der Planung, dem Management und der Ausführung von Projekten in bestehenden Situationen vermittelt.

Als weiteres nachgefragtes Berufsfeld empfiehlt Reinhardt das Sachverständigenwesen für Schäden an Gebäuden. Ein Info-Abend am 19. Oktober bietet Interessierten die Gelegenheit, sich ein Bild von dem Lehrgang inklusive der Prüfung zu machen und von den Erfahrungen erfolgreicher Absolventen zu profitieren. Darüber hinaus wird der Werdegang für diesen breitgefächerten Aufgabenbereich bis hin zur öffentlichen Bestellung dargestellt. Der IFBau-Planer für das zweite Halbjahr ist neu erschienen und bietet weitere

interessante Veranstaltung beispielweise zum Jahresthema „Nachhaltigkeit“, zur Barrierefreiheit, Universal Design, nicht nur für die jüngsten und ältesten unserer Gesellschaft, und zu Beteiligungsformen. Da die ESF-Fachkursförderung nur noch in diesem Jahr möglich ist, bietet das IFBau für das zweite Halbjahr noch einige geförderte Kurse bei denen Rabatte von 30-50 Prozent möglich sind.

EnEV easy

Stefan Horschler, Architekt aus Hannover (Peter Buschbacher in Karlsruhe) berichtete über geplante Novellierungen der EnEV 2012/13 und EnEV 2019/20. Das Fernziel für die Zukunft sind Niedrigstenergiegebäude für alle Neubauten bis Ende 2020 – für öffentliche Gebäude schon zwei Jahre vorher – wobei Horschler bemängelt, dass dieser Begriff nicht genau definiert sei. Für die EnEV 2012/13 liegt ein inoffizieller Stand der Novelle vor, momentan laufen die Ressortabstimmungen der verschiedenen Ministerien, die Fertigstellung des Referentenentwurfs wird im dritten Quartal erwartet, und das Inkrafttreten sei für Mitte 2013 geplant. Folgende Konsequenzen bringe die neue EnEV voraussichtlich mit sich: Erweiterung der Aushangpflicht für Energieausweise, Ausweisung einer Energiekennzahl in Immobilienanzeigen und Qualitätskontrollen für Energieausweise.

Was das Anforderungsniveau für den Wärmeschutz betrifft bedeutet die momentane Fassung nur eine legere Verschärfung – da sind unter Umständen noch Änderungen zu erwarten. Der sommerliche Wärmeschutz weist deutliche Verschärfungen aus, hierfür ist eine solide Entwurfsplanung notwendig, um kostenintensive Konsequenzen zu vermeiden. Horschler empfiehlt der Architektenschaft Kompetenzen bezüglich der energetischen Belange zurückzuerobern – für jede Planung ist eine möglichst wärmebrückenfreie Detailplanung nötig, die nur mit intensivem Know-How erfolgreich funktioniert.

Der Ansatz EnEV easy, den Horschler als Exportschlager aus Baden-Württemberg betitelt, wird auch in die EnEV 2012 eingehen. Die EnEV easy ist auf Wohngebäude ausgerichtet und bietet eine weitere Methode der Berechnung, neben der Berechnung nach DIN 18599 und DIN V4108. Abschließend regte Horschler an, eher sachgerechte Einzelfalllösungen anstatt dogmatischen Vorgaben anzustreben. Vorschriften wie in Hannover, die für alle Gebäude jetzt schon den Passivhausstandard fordern, sieht er kritisch: Rechnet man den finanziellen Mehraufwand und die Reduktion der Wohnfläche zusammen (bei 18 cm zusätzliche Dämmung sind das schnell 12 m²) erscheinen die eingesparten Energiekosten von 60 Euro/Jahr hinsichtlich der Amortisation eher belanglos.

Vorträge zum Download

Die Präsentationen der Referenten finden Sie hier.

13.09.2012

Ihre Ansprechpartner

Wolfgang Riehle

Wolfgang Riehle
Präsident
Tel: 0711 / 2196-111
Fax: 0711 / 2196-149
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Hans Dieterle

Hans Dieterle
Hauptgeschäftsführer
Tel: 0711 / 2196-110
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