Informationen für Ihren Seminarbesuch

Fortbildung
Foto: Simone Rau

Das Institut Fortbildung Bau (IFBau) bietet für AiP/SiP ein umfangreiches Seminarprogramm zu günstigen Konditionen an

Das vorgeschriebene Mindestzeitvolumen liegt bei durchschnittlich 20 Stunden pro Jahr, d.h. bei mindestens 40 Stunden während der 2 Jahre praktischer Tätigkeit. Gutscheine gelten nicht für Kooperations- und Sonderveranstaltungen, z.B. VHS u.a. Die Erfüllung der Fortbildungspflicht wird anhand der Teilnahmebescheinigungen nachgewiesen. Für Sonderveranstaltungen können keine Gutscheine eingereicht werden, und zum Nachweis der Fortbildungspflicht werden bei Sonderveranstaltungen keine Teilnahmebescheinigungen ausgestellt.

Als AiP/SiP aufgenommene Mitglieder erhalten insgesamt 12 Gutscheine, bei Doppeleintragung als AiP/SiP 16 Gutscheine im Wert von jeweils 30 € von der AKBW. Diese Gutscheine ermöglichen den vergünstigten Besuch von Veranstaltungen der Seminarkategorie „Basis“.  Die Gutscheine müssen im Original beim IFBau eingereicht werden, damit der AiP-Preis in Anspruch genommen werden kann. Als Basis für diese Preisreduzierung wird der Teilnahmebeitrag für Kammermitglieder zugrunde gelegt. Bei halbtägigen Veranstaltungen wird ein Gutschein, bei ganztägigen werden zwei Gutscheine eingereicht. Das heißt zum Beispiel: Der Preis für ein Tagesseminar, der 195,- € für Kammermitglieder beträgt, reduziert sich durch die Einreichung von zwei Gutscheinen à 30,- € um 60,- €. Der Preis für Architekten im Praktikum beträgt somit 135,- €.

Die o. g. Vergünstigungen gelten nur für Seminare, die nach Inhalt und Art der Themenvermittlung besonders für die Belange von Berufsanfängern geeignet sind. Im Fortbildungsplaner sind diese Seminare mit der Seminarkategorie „Basis“. gekennzeichnet. Sobald die Mitgliedschaft als AiP/SiP bei der AKBW endet, verlieren die Gutscheine ihre Gültigkeit. Es gelten die Teilnahmebedingungen des IFBau.

Novelliertes Architektengesetz


Die am 6. Oktober 2010 vom Landtag einstimmig beschlossene Novelle ist am Tag nach ihrer Verkündung im Gesetzblatt am 28.10.2010 in Kraft getreten. Für Bachelor-Absolventen gibt es eine Übergangslösung.

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Infos, Antrag und Formulare für AiP und SiP


im pdf- und rtf-Format zum download

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14.03.2012

Ihre Ansprechpartnerin

Heike Fuss

Heike Fuss
Institut Fortbildung Bau
Tel: 0711 / 248386-310
Fax: 0711 / 248386-324
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Für AiP und SiP

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Informationen rund um die berufspraktische Tätigkeit von Absolventen aller Fachrichtungen zu Voraussetzungen der Eintragung, Antrag, ... mehr

Förderpreis soll Schule machen

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Dass gute Architektur schon in der Hochschule entstehen kann, ist wenigen bekannt. Dass diese dann auch noch ausgezeichnet wird, ist bei ... mehr