Das vorgeschriebene Mindestzeitvolumen liegt bei durchschnittlich 20 Stunden pro Jahr, d.h. bei mindestens 40 Stunden während der 2 Jahre praktischer Tätigkeit. Gutscheine gelten nicht für Kooperations- und Sonderveranstaltungen, z.B. VHS u.a. Die Erfüllung der Fortbildungspflicht wird anhand der Teilnahmebescheinigungen nachgewiesen. Für Sonderveranstaltungen können keine Gutscheine eingereicht werden, und zum Nachweis der Fortbildungspflicht werden bei Sonderveranstaltungen keine Teilnahmebescheinigungen ausgestellt.
Als AiP/SiP aufgenommene Mitglieder erhalten insgesamt 12 Gutscheine, bei Doppeleintragung als AiP/SiP 16 Gutscheine im Wert von jeweils 30 € von der AKBW. Diese Gutscheine ermöglichen den vergünstigten Besuch von Veranstaltungen der Seminarkategorie „Basis“. Die Gutscheine müssen im Original beim IFBau eingereicht werden, damit der AiP-Preis in Anspruch genommen werden kann. Als Basis für diese Preisreduzierung wird der Teilnahmebeitrag für Kammermitglieder zugrunde gelegt. Bei halbtägigen Veranstaltungen wird ein Gutschein, bei ganztägigen werden zwei Gutscheine eingereicht. Das heißt zum Beispiel: Der Preis für ein Tagesseminar, der 195,- € für Kammermitglieder beträgt, reduziert sich durch die Einreichung von zwei Gutscheinen à 30,- € um 60,- €. Der Preis für Architekten im Praktikum beträgt somit 135,- €.
Die o. g. Vergünstigungen gelten nur für Seminare, die nach Inhalt und Art der Themenvermittlung besonders für die Belange von Berufsanfängern geeignet sind. Im Fortbildungsplaner sind diese Seminare mit der Seminarkategorie „Basis“. gekennzeichnet. Sobald die Mitgliedschaft als AiP/SiP bei der AKBW endet, verlieren die Gutscheine ihre Gültigkeit. Es gelten die Teilnahmebedingungen des IFBau.

Heike Fuss
Institut Fortbildung Bau
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