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Die gesetzlich geforderte Barrierefreiheit stellt im Denkmal funktionelle Ansprüche, die sich im Falle ihrer Umsetzung nur mit großen Verlusten am Bestand unseres historischen Erbes umsetzen lassen. Ist das zwangsläufig so? Was sich zunächst wie ein Widerspruch anhört, ist im Kulturdenkmal eine besondere Herausforderung für Architekten und Planer und fordert nicht selten spezielle Einzellösungen.
Das Seminar gibt Erläuterungen zu den Denkmalbehörden in BW, dem Denkmalschutzgesetz und sonstigen wichtigen baurechtlichen Anforderungen an ein Kulturdenkmal, insbesondere bezogen auf die geforderte Barrierefreiheit. Es werden die Begriffe „Abweichung, Befreiung und Ausnahme“ der LBO, bezogen auf Sanierungsaufgaben in der Denkmalpflege, erklärt und auch die Grenzen aufgezeigt, die sich in diesem Spannungsfeld ergeben. Anhand zahlreicher Einzelbeispiele werden Lösungen für die unterschiedlichen Anforderungen, bezogen auf die Barrierefreiheit am und im Denkmal, aufgezeigt.
Zielgruppe sind Architekten und Planer, die in der Denkmalsanierung arbeiten und nach Wegen suchen, die gesetzlich geforderte Barrierefreiheit auch im Denkmal mit guten Lösungen umzusetzen.
Erwartet werden Grundkenntnisse in den baurechtlichen Genehmigungsverfahren und zu den betroffenen Rechtsvorschriften, da diese nur auszugsweise behandelt werden.
Inhalte des Seminars sind:
Informationen zu Anmeldung, Teilnahmebeiträgen, Abmeldung und Programmänderung
Freuen Sie sich auf unsere Gäste: Prof. Friederike Kluge aus Basel und Ton Matton aus Wendorf/Rotterdam. Live im Haus der Architektinnen und Architekten oder Online. 18. April 2024 ab 19 Uhr