Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
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Durch die aktuellen Änderungen in BGB und VOB kommt zukünftig der Begutachtung von Mängeln und Schäden am Bau besondere Bedeutung zu. Das Aufgabenspektrum für Begutachtungen ist somit umfangreicher – aber auch risikoreicher – geworden.Weiterhin ist im Bauwesen eine zunehmende Verrechtlichung zu beobachten. Die Anzahl der Bauprozesse steigt kontinuierlich. Eine wesentliche Prozess- und Entscheidungsgrundlage zur Beurteilung von strittigen Sachlagen stellen Baugutachten dar. Sowohl von Gerichten als auch Privatpersonen werden zunehmend Gutachterleistungen nachgefragt. Neben der beratenden Funktion bietet die gutachterliche Tätigkeit für den Architekten und Ingenieur eine interessante Ergänzung seines Dienstleistungsangebots. Insbesondere in konjunkturell schwachen Zeiten kann die Tätigkeit als Gutachter eine zusätzliche Sicherung des Kerngeschäfts sein.
Ziel dieses Seminars ist es deshalb, in die praktischen, prüftechnischen, rechtlichen und theoretischen Grundlagen zur Erstellung von Bauschadensgutachten im Bauwesen, unter besonderer Berücksichtung aktueller Entwicklungen der Bauschadensforschung, Normung und Rechtsprechung, einzuführen.
Die Teilnehmer werden nach Abschluss des Seminars in der Lage sein, Bauschadensgutachten in Bezug auf Vollständigkeit und Richtigkeit beurteilen zu können. Sie werden mit der selbstständigen Anfertigung von Bauschadensgutachten vertraut gemacht und erwerben Kenntnisse zu den rechtlichen Rahmenbedingungen der Sachverständigentätigkeit sowie zur Vorgehensweise im Hinblick auf die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger.
ESF-Förderung ist möglich.
Informationen zu Anmeldung, Teilnahmebeiträgen, Abmeldung und Programmänderung
Freuen Sie sich auf unsere Gäste: Prof. Friederike Kluge aus Basel und Ton Matton aus Wendorf/Rotterdam. Live im Haus der Architektinnen und Architekten oder Online. 18. April 2024 ab 19 Uhr