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Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
Die Objektüberwachung wird mit annähernd einem Drittel des Honorars der Vollarchitektur relativ gut bezahlt. Diesen Verdienstmöglichkeiten stehen oft erhebliche Haftungsrisiken gegenüber. Architekten werden seit Jahren häufig wegen angeblicher Fehler im Rahmen der Objektüberwachung in Anspruch genommen. Ob berechtigt oder nicht, lässt sich oft nicht oder erst nach jahrelangen Auseinandersetzungen klären.
Das Seminar möchte dafür sensibilisieren, die Objektüberwachung nicht „auf die leichte Schulter“ zu nehmen. Es stellt zunächst die Anforderungen der höchst richterlichen Rechtsprechung an den Bauleiter dar. Sodann werden die Konsequenzen hieraus als Lehren für die Praxis erarbeitet. Daneben zeigt das Seminar auf, worauf der Architekt im Falle eines Falles im Umgang mit seinem Berufshaftpflichtversicherer achten muss.
Ziel des Seminars ist es, Berufsanfängern, aber auch erfahrenen Architekten die Anforderung der Rechtsprechung an eine ordnungsgemäße Objektüberwachung deutlich zu machen und dabei gleichzeitig Wege aufzuzeigen, wie die Anforderungen in der Praxis umgesetzt werden können.
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