Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
Veranstaltungsort für Ihre Tagung, Seminare, Produktpräsentation oder Pressekonferenz.
Mit den Abrechnungsvorschriften für Freianlagen nach der HOAI 2013 verbinden sich Fragen der Anwendung der Vorschriften über die Objektzuordnung und -trennung bei Freianlagen sowie die Notwendigkeit der damit verbundenen Zuordnung anrechenbarer Kosten. Bei Objekten der Freianlagen sind anrechenbare Kosten nicht nur aus der Kostengruppe 500 der DIN 276, sondern im Einzelfall auch andere Kostengruppen für die Ermittlung der anrechenbaren Kosten maßgeblich.
Den Teilnehmenden am Seminar sollen Kenntnisse vermittelt werden, die es Ihnen ermöglichen, auch komplexe und schwierige Honorarermittlungen sicher vorzunehmen und durch eine zutreffende Anwendung der preisrechtlichen Vorschriften der HOAI auskömmliche Honorare zu erzielen. Dies schließt auch die Vergütung nicht gebundener Leistungen nach frei zu vereinbarenden Honoraren mit ein.
Inhalte des Seminars:
Das Seminar richtet sich an Inhaber und leitende Mitarbeiter von Landschaftsarchitekturbüros. Die Teilnehmenden sollten Anwendungskenntnisse der HOAI und der DIN 276 mitbringen.
ESF-Förderung ist möglich.
Informationen zu Anmeldung, Teilnahmebeiträgen, Abmeldung und Programmänderung
Freuen Sie sich auf unsere Gäste: Prof. Friederike Kluge aus Basel und Ton Matton aus Wendorf/Rotterdam. Live im Haus der Architektinnen und Architekten oder Online. 18. April 2024 ab 19 Uhr