Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
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Ende Februar 2016 ist das neue Architektengesetz für Baden-Württemberg in Kraft getreten. Darin wird endlich auch für die Mitglieder der Architektenkammer Baden-Württemberg die Möglichkeit eröffnet, von der im Bundesrecht bereits seit 2013 bestehenden Möglichkeit Gebrauch zu machen, durch die Wahl der Gesellschaftsform „Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung“ die berufliche Haftung wirksam zu beschränken.
Das Seminar stellt die neue Gesellschaftsform der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) vor. Es werden Vorschläge für die Vertragsgestaltung und das erforderliche Gespräch mit der Haftpflichtversicherung unterbreitet.
Daneben behandelt das Seminar folgende Themen:
Erörtert wird auch das Risiko der Scheinselbstständigkeit bei der Zusammenarbeit mit freien Mitarbeitern.
Das Ziel des Seminars besteht darin, dem Teilnehmer die Entscheidung darüber zu ermöglichen, welche Rechtsform oder Tätigkeitsform am besten in der konkreten Berufssituation geeignet ist.
Informationen zu Anmeldung, Teilnahmebeiträgen, Abmeldung und Programmänderung
Freuen Sie sich auf unsere Gäste: Prof. Friederike Kluge aus Basel und Ton Matton aus Wendorf/Rotterdam. Live im Haus der Architektinnen und Architekten oder Online. 18. April 2024 ab 19 Uhr