Veranstaltungsort für Ihre Tagung, Seminare, Produktpräsentation oder Pressekonferenz.
Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
Die Pflichten des Bauleiters im privatrechtlichen Sinn sind durch das Leistungsbild in § 15 HOAI beschrieben. Ziel ist die Sicherstellung der plangerechten Umsetzung bei der Bauausführung.
Werden Objektüberwachungsleistungen bei der Beauftragung des Architekten und Ingenieurs ausgeklammert und an andere Auftragnehmer übertragen, so sind aufgrund des reduzierten Einflusses des Planers in der Ausführungsphase gestalterische Einbußen die Folge, die bei ganzheitlicher Projektbearbeitung vermieden werden können.
Das Seminar vermittelt daher wichtige Kenntnisse zur qualifizierten Erfüllung von Bauleitungsaufgaben, insbesondere zu den Themen:
Informationen zu Anmeldung, Teilnahmebeiträgen, Abmeldung und Programmänderung