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Die aktuelle EnEV in der Fassung 2016 hat im Neubaubereich zu verschärften Anforderungen geführt. Der Transmissionswärmebedarf wurde um ca. 20% abgesenkt und der Primärenergiebedarf pauschal um 25%. Neben diesen technischen Anforderungen wurden folgende administrative Änderungen eingeführt:
Bei den Anforderungen an den Gebäudebestand werden zur EnEV 2009 keine Verschärfungen vorgesehen. Dazu wurde im Energieeinsparungsgesetz (EnEG) festgelegt, dass ab 2021 alle neu errichteten Gebäude den sog. Niedrigstenergiestandard einhalten müssen. Die öffentliche Hand möchte für ihre Gebäude diesen Standard bereits 2019 verwirklichen.
Dieser Standard besagt, dass der fast bei Null liegende oder sehr geringe Energiebedarf (End- und Primärenergie) zu einem ganz wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen, die am Standort oder in der Nähe erzeugt wird, gedeckt wird.
Neben den Anforderungen der EnEV sind in der Planung weitere gesetzliche bzw. normative Vorgaben einzuhalten. So schreibt das EEWärmeG vor, dass ein bestimmter Anteil der verwendeten Energie aus regenerativen Quellen stammen muss. Die DIN 4108 Teil 2 (2013 neu) beschreibt notwendige Maßnahmen zur Einhaltung des sommerlichen Wärmeschutzes und die DIN 1946 Teil 6 fordert ein Lüftungskonzept. Alle diese Anforderungen bündeln sich in der energetischen Berechnung mit dem Ziel, einen aussagekräftigen Energieausweis auszustellen.
Das Seminar soll die Unterschiede der verschiedenen Standards aufzeigen und anhand eines konkreten Beispiels praxisnahe Informationen dazu vermitteln.
Zielgruppe für dieses Seminar sind Architekten und Ingenieure die selbst Berechnungen für Wohngebäude durchführen und sich auf den neuesten Stand bringen wollen.
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