Die Pflichten des Bauleiters im privatrechtlichen Sinn sind durch das Leistungsbild in § 15 HOAI beschrieben. Ziel ist die Sicherstellung der plangerechten Umsetzung bei der Bauausführung.
Werden Objektüberwachungsleistungen bei der Beauftragung des Architekten und Ingenieurs ausgeklammert und an andere Auftragnehmer übertragen, so sind aufgrund des reduzierten Einflusses des Planers in der Ausführungsphase gestalterische Einbußen die Folge, die bei ganzheitlicher Projektbearbeitung vermieden werden können.
Das Seminar vermittelt daher wichtige Kenntnisse zur qualifizierten Erfüllung von Bauleitungsaufgaben, insbesondere zu den Themen:
| Teilnahmebeitrag |
295,00 € / 215,00 € für Kammermitglieder
AiP/SiP-Gutscheine werden angerechnet |
| Buchungsstatus | ausgebucht |
| Veranstaltungsort |
Haus der Architekten Danneckerstr. 54 70182 Stuttgart |

Heike Fuss
Institut Fortbildung Bau
Tel: 0711 / 248386-310
Fax: 0711 / 248386-324
fuss@ifbau.de

Sabine Kohn
Institut Fortbildung Bau
Tel: 0711 / 248386-333
Fax: 0711 / 248386-325
kohn@ifbau.de