Der Architekt und Ingenieur ist gemäß HOAI verpflichtet, die Bauverträge vorzubereiten. Dabei wird in der Regel die VOB sowohl im Teil B als auch im Teil C als Vertragsgrundlage vereinbart.
Für die Baudurchführung und die Geschäftsbeziehung zwischen Auftraggeber und ausführender Firma sind die Vorgaben der VOB/B dann bindend. Die Aufgabe des Bauleiters ist es, sicherzustellen, dass die darin enthaltenen Paragraphen in die Praxis umgesetzt werden. Dazu gehört auch, dass der Auftraggeber umfassend über die rechtliche Bindung und die daraus resultierenden Verpflichtungen informiert wird.
Die VOB ist ein wirkungsvolles Instrument zur Steuerung von Baumaßnahmen; es werden alle Abläufe, beginnend bei den Grundlagen zur Ausführung über Vergütung, Fristen, Kündigungen, Abnahme und Gewährleistung bis zur Rechnungsprüfung und Zahlung sinnvoll geregelt.
| Teilnahmebeitrag |
275,00 € / 195,00 € für Kammermitglieder
AiP/SiP-Gutscheine werden angerechnet |
| Veranstaltungsort |
Zollhaus Hafenstr. 5 78351 Ludwigshafen am Bodensee |

Heike Fuss
Institut Fortbildung Bau
Tel: 0711 / 248386-310
Fax: 0711 / 248386-324
fuss@ifbau.de

Sabine Kohn
Institut Fortbildung Bau
Tel: 0711 / 248386-333
Fax: 0711 / 248386-325
kohn@ifbau.de