Das Seminar basiert auf der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der Architekten weit reichende Kenntnisse der Grundzüge des Werkvertragsrechtes im BGB und in der VOB/B auferlegt.Eine Verletzung von Beratungs- und Hinweispflichten gegenüber dem Auftraggeber in Bezug auf die Fragen von Abnahme, Mängeln oder falscher Fristen stellt eine Verletzung der Architektenpflichten dar, die zu einer Haftung führen kann.
Das Seminar beschäftigt sich deswegen sowohl mit den Fragen der Abnahme durch Vertreter bzw. der entsprechenden Vollmacht, der Frage von Abnahmeformen und –wirkungen, umfasst die grundlegenden Kenntnisse zu Mängelansprüchen sowie zu Fristen.
Folgende Themenbereiche werden behandelt:
Abnahme
Mängel und Fristen
| Teilnahmebeitrag | 315,00 € / 245,00 € für Kammermitglieder |
| Veranstaltungsort |
Haus der Architekten Danneckerstr. 54 70182 Stuttgart |

Heike Fuss
Institut Fortbildung Bau
Tel: 0711 / 248386-310
Fax: 0711 / 248386-324
fuss@ifbau.de

Sabine Kohn
Institut Fortbildung Bau
Tel: 0711 / 248386-333
Fax: 0711 / 248386-325
kohn@ifbau.de