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Fortbildung

12336 - Aufbau - Richtiges Verhalten bei Abnahme und Mängeln



29.10.2012 | 09:30 - 17:00 Uhr | Haus der Architekten, Stuttgart

Aufgaben, Vorgehensweise und Haftung des Architekten

Das Seminar basiert auf der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der Architekten weit reichende Kenntnisse der Grundzüge des Werkvertragsrechtes im BGB und in der VOB/B auferlegt.Eine Verletzung von Beratungs- und Hinweispflichten gegenüber dem Auftraggeber in Bezug auf die Fragen von Abnahme, Mängeln oder falscher Fristen stellt eine Verletzung der Architektenpflichten dar, die zu einer Haftung führen kann.

Das Seminar beschäftigt sich deswegen sowohl mit den Fragen der Abnahme durch Vertreter bzw. der entsprechenden Vollmacht, der Frage von Abnahmeformen und –wirkungen, umfasst die grundlegenden Kenntnisse zu Mängelansprüchen sowie zu Fristen.

Folgende Themenbereiche werden behandelt:

Abnahme

  • Begriff der Abnahme
  • Abnahme durch Vertreter
  • Abnahmeklauseln
  • Anspruch auf Teilabnahme
  • Arten der Abnahme
  • Verweigerung der Abnahme
  • Wirkungen der Abnahme

Mängel und Fristen

  • Mangelbegriff
  • Mangel vor und nach der Abnahme
  • Unterscheidung von BGB und VOB/B
  • Fristen für Mangelbeseitigung
  • Fristenhemmung


Referent
  • Carola Dörfler-Collin, Rechtsanwältin, Roth

Teilnahmebeitrag 315,00 € / 245,00 € für Kammermitglieder
Veranstaltungsort Haus der Architekten
Danneckerstr. 54
70182 Stuttgart


04.02.2013

Ansprechpartnerin Anmeldewesen

Heike Fuss

Heike Fuss
Institut Fortbildung Bau
Tel: 0711 / 248386-310
Fax: 0711 / 248386-324
fuss spamgeschützt @ spamgeschützt ifbau.de

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Sabine Kohn

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