Die Landesvertreterversammlung der Architektenkammer Baden-Württemberg hat am 27. November 2009 gemäß der aktuellenBeitragsordnung den Kammerbeitrag neu beschlossen:

Ab dem 01.01.2010 beträgt der volle Jahresbeitrag (= 100 Prozent) 400,00 EUR.
Daraus abgeleitet beträgt der Beitrag für    
Freie und baugewerblich tätige Kammermitglieder, die ihren Beruf ausüben bzw. ausüben wollen (unabhängig vom Alter)
  100 Prozent des Jahresbeitrages =
400,00 EUR
Angestellte und beamtete Kammermitglieder, die ihren Beruf ausüben bzw. ausüben wollen (unabhängig vom Alter)
  50 Prozent des Jahresbeitrages =
200,00 EUR
Kammermitglieder,
- die das 65. Lebensjahr vollendet haben und
- die keine Einkünfte aus einer beruflichen Tätigkeit als Architekt/in erzielen und
- dies gegenüber der Kammer schriftlich erklärt haben


» Erklärung über die Höhe der Einkünfte
  12,5 Prozent des Jahresbeitrages =
50,00 EUR
Architektinnen und Architekten im Praktikum
Stadtplanerinnen und Stadtplaner im Praktikum
  12,5 Prozent des Jahresbeitrages =
50,00 EUR
Lastschrifteinzug
Wenn Sie den bequemen Weg des Lastschrifteinzugs wünschen, können Sie der Kammer eine Lastschrifteinzugsermächtigung einreichen. Bitte wählen Sie aus den unten stehenden Downloads das für Sie passende Formular aus:

» Lastschrifteinzugsermächtigung am Computer ausfüllbar
» Lastschrifteinzugsermächtigung von Hand auszufüllen
Aktuelle Merkblätter zum Kammerbeitrag
zum Download als pdf-Datei:

» Beitragsordnung als pdf-Datei
» Merkblatt zu Beitragsordnung und Beitragsermäßigung
» Architektenkammer Baden-Württemberg