| Daraus abgeleitet beträgt der Beitrag für | ||
| Freie und baugewerblich tätige Kammermitglieder, die ihren Beruf ausüben bzw. ausüben wollen (unabhängig vom Alter) |
100 Prozent des Jahresbeitrages = 400,00 EUR |
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| Angestellte und beamtete Kammermitglieder, die ihren Beruf ausüben bzw. ausüben wollen (unabhängig vom Alter) |
50 Prozent des Jahresbeitrages = 200,00 EUR |
| Kammermitglieder, - die das 65. Lebensjahr vollendet haben und - die keine Einkünfte aus einer beruflichen Tätigkeit als Architekt/in erzielen und - dies gegenüber der Kammer schriftlich erklärt haben » Erklärung über die Höhe der Einkünfte |
12,5 Prozent des Jahresbeitrages = 50,00 EUR |
| Architektinnen und Architekten im Praktikum Stadtplanerinnen und Stadtplaner im Praktikum |
12,5 Prozent des Jahresbeitrages = 50,00 EUR |
| Lastschrifteinzug |
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Wenn Sie den bequemen Weg des Lastschrifteinzugs wünschen, können Sie der Kammer eine Lastschrifteinzugsermächtigung einreichen. Bitte wählen Sie aus den unten stehenden Downloads das für Sie passende Formular aus:
» Lastschrifteinzugsermächtigung am Computer ausfüllbar » Lastschrifteinzugsermächtigung von Hand auszufüllen |
| Aktuelle Merkblätter zum Kammerbeitrag |
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zum Download als pdf-Datei:
» Beitragsordnung als pdf-Datei » Merkblatt zu Beitragsordnung und Beitragsermäßigung |



