Honorar- und Vertragsrecht

Recht

Auf dieser Seite werden umfassende Informationen über die Anwendung der HOAI, Erstellung von Schlussrechnungen und den Umgang mit der HOAI 2009 gegeben.

Generalplanervertrag – Ein Leitfaden für Architekten


Die gemeinsam von der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, der Bayerischen Architektenkammer und der Architektenkammer Baden-Württemberg herausgegebene Broschüre „Der Generalplanervertrag“ liegt in dritter Auflage vor.

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Kündigung des Architektenvertrages

Verbale Entgleisungen und Beleidigungen seitens des Bauherrn sind nicht hinnehmbar und berechtigen den Architekten zu einer Kündigung aus wichtigem Grund.

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Akquisition oder schon Architektenvertrag?

Die Abgrenzung zwischen unentgeltlicher Akquisition und vertraglich zu vergütender Tätigkeit ist fließend und im Einzelfall schwierig. Aus dem Tätigwerden des Architekten allein kann noch nicht der Abschluss eines Architektenvertrages hergeleitet werden.

 

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Honorarordnung ist zwingendes Preisrecht


Im Rahmen der Serie "Architektenvertrag in der Grauzone" hat Rechtsanwalt Friedrich-Karl Scholtissek, Hamburg, in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung am 22.07.2011 einen sehr überzeugenden Artikel geschrieben. Mit Zustimmung des Autors haben wir den Text übernommen.

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22.12.2011

Ihre Ansprechpartner in der Landesgeschäftsstelle

Alfred Morlock

Alfred Morlock
Geschäftsführer, Justitiar
Tel: 0711 / 2196-120
Fax: 0711 / 2196-121
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Andreas Weber

Andreas Weber
Recht und Wettbewerb
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Walter Ziser

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Referent für Honorar- und Vertragswesen
Tel: 0711 / 2196-119
Fax: 0711 / 2196-121
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HOAI 2009

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
in der seit 18.08.2009 gültigen Fassung
als pdf-Datei zum Download

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