In der Novellierung sind sowohl die Vorgaben der europäischen Dienstleistungsrichtlinie als auch eine Reihe der begründeten Forderungen des Berufsstandes der Architekten, Innenarchitekten, Garten- und Landschaftsarchitekten sowie der Stadtplaner berücksichtigt worden. Die HOAI gilt nunmehr nur noch für Inländer, ansonsten bleibt der Anwendungsbereich weitgehend erhalten, auch die Tabellen-Endwerte und die Leistungsbilder wurden in ihrem bisherigen Umfang unverändert übernommen. Bereinigt von Vorschriften ohne relevanten Regelungsinhalt ist die Verordnung nun transparenter und dient damit auch dem Verbraucherschutz. Sehr erfreulich ist darüber hinaus, dass die Honorare durch eine lineare Erhöhung der Tabellenwerte um 10 Prozent steigen.
Doch nach der Reform ist vor der Reform. Der Bundesrat hat verknüpft mit seinem Beschluss auch gleich eine Reihe von Forderungen für eine weitere Novellierungsstufe innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten der HOAI 2009 aufgestellt: darunter die Modernisierung und Vereinheitlichung der Leistungsbilder, die Überprüfung der Honorarstruktur und eine weitere Verschlankung der HOAI unter dem Blickwinkel des Wandels der Berufsbilder, der Umweltbelange und der Regeln der Technik.
Gemeinsam mit der Bundesarchitektenkammer haben wir einen Sonderdruck der HOAI 2009 in Auftrag gegeben. Ziel dieser Textausgabe ist, in die neu gefassten Vorschriften einzuführen. Zu diesem Zweck enthält der Sonderdruck, der für 5 Euro bei der Landesgeschäftsstelle bestellt werden kann, einen Überblick über die wesentlichen Änderungen und die amtliche Begründung.
Eine erste Einführung dazu gaben in den beiden update-Veranstaltungen Ende Juli Rechtsanwalt Karsten Meurer in Stuttgart und unser Justitiar Alfred Morlock in Freiburg.
Um mit der neuen HOAI vertraut zu werden, bietet unser Institut Forbildung Bau vertiefende Seminare an. Als Grundlage für den Abschluss neuer Architektenverträge haben unsere Juristen ein Orientierungshilfen erarbeitet, die auf unserer Homepage zum Download zur Verfügung steht. Viel Erfolg mit der neuen HOAI wünscht Ihnen
Ihr
Wolfgang Riehle
Präsident der Architktenkammer Baden-Württemberg
Zur neuen HOAI finden zahlreiche Informationsveranstaltungen statt.
Die Orientierungshilfen zur Abfassung eines Architektenvertrages auf der Basis HOAI 2009 können Mitglieder der AKBW in unserer Dokumentendatenbank abrufen.
Der Sonderdruck der HOAI 2009 kann zum Stückpreis von 5 Euro bei der Landesgeschäftsstelle bestellt werden:
Telefon 0711/2196-0
Fax 0711/2196-103
Bestellung des HOAI-Sonderdrucks
Der Bundesanzeiger Verlag bietet im Internet den Text der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI) an. www.bundesanzeiger.de
Außerdem bietet das Deutsche Architektenblatt (DAB), die Zeitschrift der Architektenkammern, online wichtige Informationen zur novellierten HOAI. Unter www.DABonline.de/hoai finden sich:
Der Präsident der Bundesarchitektenkammer, Professor Arno Sighart Schmid, zum Inkrafttreten der neuen HOAI: "Der Erfolg der neuen HOAI ist, dass es sie als bewährtes und praxistaugliches Instrument weiterhin gibt. Das setzt für alle einen Qualität sichernden Rahmen beim Bauen."

Alfred Morlock
Geschäftsführer, Justitiar
Tel: 0711 / 2196-120
Fax: 0711 / 2196-121
morlock@akbw.de

Andreas Weber
Recht und Wettbewerb
Tel: 0711 / 2196-138
Fax: 0711 / 2196-121
weber@akbw.de

Reinhard Weng
Recht und Wettbewerb
Tel: 0711 / 2196-104
Fax: 0711 / 2196-121
weng@akbw.de

Dorothea Pfaundler
Recht und Wettbewerb
Tel: 0711 / 2196-122
Fax: 0711 / 2196-121
pfaundler@akbw.de