Die Novellierung der HOAI und die umfangreiche Rechtsprechung der letzten Jahre machten eine erhebliche Überarbeitung der Broschüre erforderlich. Europaweite Vergabeverfahren, komplexere Planungs- und Bauaufgaben, die knappen Haushaltsmittel der öffentlichen Hand haben, gemeinsam mit der starken Schwankungen unterworfenen Baukonjunktur, zu einer Veränderung der Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen geführt.
Auftraggeber bevorzugen mittlerweile die „Leistungen aus einer Hand“, weil dadurch vordergründig Kosten und Aufwand reduziert werden. Tatsächlich bedeutet dies aber die Preisgabe der Trennung von Planung und Ausführung.
Um den Anforderungen der Auftraggeber dennoch nachzukommen, bieten Architekten bei der Gebäudeplanung den fachübergreifenden Zusammenschluss aller zur Realisierung erforderlichen Planungsleistungen als Generalplaner an. Sie garantieren dabei dem Bauherrn die treuhänderische Wahrnehmung seiner Interessen. Architekten, die als Generalplaner tätig werden wollen, müssen allerdings vertragsrechtlich vieles bedenken.
Die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, die Bayerische Architektenkammer und die Architektenkammer Baden-Württemberg haben deshalb als „erste Hilfe“ diesen Leitfaden für Architekten zum Thema „Generalplanung“ herausgegeben. Er führt in die Aufgaben des Generalplaners ein und zeigt die häufigsten gesellschaftsrechtlichen Kooperationsformen (Arbeitsgemeinschaft, GmbH, Partnerschaftsgesellschaft) auf. Ausführliche Orientierungshinweise und ein Beispiel für einen Generalplanervertrag bilden den Hauptteil der Broschüre.
Preise:
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Alternativ auch bei der Bayerischen Architektenkammer, Waisenhausstraße 4, 80637 München, Fax: 089/13988099, E-Mail: info@byak.de oder bei der
Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, Bierstadter Straße 2, 65189 Wiesbaden, Fax: 0611/173840, E-Mail: mailto:info@akh.de

Alfred Morlock
Geschäftsführer, Justitiar
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