HOAI-Angebote bei eBay

Recht

Die HOAI gilt auch bei eBay-Angeboten.

In der Vergangenheit wurden bei eBay immer wieder wettbewerbswidrige Angebote von Architekten- und Ingenieurdienstleistungen eingestellt, die gegen die gesetzlich festgelegte Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) verstießen. In Einzelfällen ist die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs tätig geworden und hat wettbewerbswidrige Angebote entsprechend geahndet. Auf Initiative der Bundesingenieurkammer hat sich eBay nun verpflichtet, die Einstellung derartiger Angebote zu verhindern. Beim Erstellen entsprechender Verkaufsangebote wird nun ein Warnhinweis ausgegeben.

Alfred Morlock / 20.12.2005

Ihr Ansprechpartner in der Landesgeschäftsstelle

Reinhard Weng

Reinhard Weng
Recht und Wettbewerb
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