Um ein mangelfreies Architektenwerk erstellen zu können, müssen Verträge mit den Handwerkern und Bauunternehmern geschlossen werden. Der Architekt bereitet die Bauverträge vor. Insbesondere muss er hier ein umfassendes Wissen über die VOB/B haben.
VOB/B 2012 seit 30.07.2012 in Kraft
Zum 30.07.2012 ist die VOB 2012 Teil B vom 26.06.2012 in der Fassung der Bekanntmachung im Bundesanzeiger BAnz. AT 13.07.2012 per Erlass des BMVBS vom 26.07.2012 für die Bundesbauverwaltungen und die für den Bund tätigen Länderbauverwaltungen verbindlich eingeführt worden.
Damit die VOB/B weiterhin bei Verbrauchern in Bauverträgen Anwendung finden kann, haben die Architektenkammer und die Landesvereinigung Bauwirtschaft Hinweise zur Vertragsgestaltung und Anwendung entwickelt.
Im gemeinsamen Amtsblatt vom 27.10.2010 ist die Verwaltungsvorschrift der Ministerien über die Anwendung der Vergabe- und Vertragesordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A), Teil B (VOB/B) und Teil C (VOB/C) Ausgabe 2009 endlich eingeführt.
Die neue Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken, die an die Stelle der seit nunmehr über 20 Jahren unveränderten WertV88-Regelungen tritt, ist ab sofort anzuwenden.