Um ein mangelfreies Architektenwerk erstellen zu können, müssen Verträge mit den Handwerkern und Bauunternehmern geschlossen werden. Der Architekt bereitet die Bauverträge vor. Insbesondere muss er hier ein umfassendes Wissen über die VOB/B haben.
VOB 2009
Im gemeinsamen Amtsblatt vom 27.10.2010 ist die Verwaltungsvorschrift der Ministerien über die Anwendung der Vergabe- und Vertragesordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A), Teil B (VOB/B) und Teil C (VOB/C) Ausgabe 2009 endlich eingeführt.
Damit die VOB/B weiterhin bei Verbrauchern in Bauverträgen Anwendung finden kann, haben die Architektenkammer und die Landesvereinigung Bauwirtschaft Hinweise zur Vertragsgestaltung und Anwendung entwickelt.
Die neue Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken, die an die Stelle der seit nunmehr über 20 Jahren unveränderten WertV88-Regelungen tritt, ist ab sofort anzuwenden.