Gütesiegel: Präqualifikation

Recht

Präqualifikation (PQ-Verfahren) ist ein für öffentliche Bauaufträge freiwilliges, landesweit einheitliches Verfahren zur Prüfung von Eignungsnachweisen.

Die VOB/B 2009 sieht in § 6 Abs. 3 Nr. 2 (bisher in § 8 Abs. 3 Nr. 2 VOB/A 2006) vor, dass alle öffentlichen Auftraggeber als Eignungsnachweis der Unternehmen den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. verbindlich anerkennen.

Mit ihrer Eintragung in die Präqualifikationsliste dokumentieren Bauunternehmen ihre Zuverlässigkeit, Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowohl gegenüber öffentlichen Auftraggebern als auch gegenüber privaten Auftraggebern und anderen Unternehmern mit einer Art Gütesiegel. Von der Präqualifikation wird die vollständige Leistungskette bis hin zum Nachunternehmereinsatz erfasst.

Die Eignungsnachweise, insbesondere Referenzen stehen dem öffentlichen Auftraggeber mit der Internetliste www.pq-verein.de stets abrufbar zur Verfügung. Die öffentlichen Auftraggeber erfahren eine Entlastung im Wertungsverfahren, nämlich bei der Prüfung der Eignung der Bieter in persönlicher und fachlicher Hinsicht. Sie können sich auf die Ergebnisse der Präqualifikationsstellen verlassen.

Alfred Morlock / 23.06.2010

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