Steuerrecht

Recht

Auf dieser Seite sind steuerliche Informationen, die für den Betrieb eines Architekturbüros wichtig sind, aufgeführt.

Grunderwerbsteuer bei Baugruppen

Beim Kauf eines unbebauten Grundstücks fällt die Grunderwerbsteuer nur auf den Wert des Grundstücks an. Etwas anderes ist, wenn ein Grundstück mit einem Gebäude erworben wird. Hier wird bei der Bemessung der Grunderwerbsteuer der Preis des Hauses mit Grundstück zugrunde gelegt.

Was gilt nun bei Baugruppen?

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Gemischt tätige Personengesellschaft


Bei einer sowohl gewerblichen als auch freiberuflichen Personengesellschaft färbt die gewerbliche Tätigkeit auf die freiberufliche Tätigkeit ab. Das Bundesverfassungsgericht bestätigt diese sog. Abfärbreglung.

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Richtig Rechnungen stellen


Der Vorsteuerabzug ist nur dann zulässig, wenn bestimmte Voraussetzungen beachtet werden. So muss die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben werde, außerdem müssen die Rechnungsangabe vollständig sein.

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Erstellung der Architektenrechnung

Nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz muss auch der Architekt innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung eine Rechnung ausstellen.

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23.01.2012

Ihre Ansprechpartner in der Landesgeschäftsstelle

Andreas Weber

Andreas Weber
Recht und Wettbewerb
Tel: 0711 / 2196-138
Fax: 0711 / 2196-121
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Dorothea Pfaundler

Dorothea Pfaundler
Recht und Wettbewerb
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pfaundler spamgeschützt @ spamgeschützt akbw.de

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