Kein Zeitdruck, kein Kostenlimit, keine Vorgaben des Bauherren – diese vor rund 600 Jahren vom japanischen Architekten, Landschaftsarchitekten, Teemeister, Poeten und Aristokraten Kobori Enshu (1579–1647) formulierten Forderungen zitierte Dr. Heiner Giese, Architekt BDA DWB und Vorsitzender des Ausschusses Vergabe und Wettbewerb der Architektenkammer, zu Beginn seines Vortrages. Nach Enshus Theorien sollte demnach kein Planer in seiner schöpferischen Arbeit behindert, in seiner Fantasie begrenzt oder in seiner Konzentration auf die Aufgabe gestört werden.
Im Rahmen des Wettbewerbs lassen sich die Forderungen Enshus von der Aufgabenbeschreibung über die Aufgabenbearbeitung bis hin zur Ergebnisbewertung am ehesten institutionalisieren, was Planern und Bauherren zugute kommt. Preisrichtern wird dabei gleich in mehrerer Hinsicht eine herausragende Rolle zuteil: Als Vertrauensperson für Auslober und Teilnehmer sind sie zugleich Garant für die Qualität von Aufgabenerörterung und Verfahrenssicherheit. Sie gewährleisten damit letzten Endes die Qualität des öffentlichen Raumes und gesellschaftliche Reputation der Architektur insgesamt. Fazit: Regelgerechte Wettbewerbe bieten die Möglichkeit, sowohl die Rahmenbedingungen für die Planer zu optimieren als auch ein Optimum an Vergabesicherheit für den Auftraggeber zu gewährleisten.
Die rund 90 Kolleginnen und Kollegen, die sich zum Preisrichtertag am 18. Juli im Haus der Architekten eingefunden hatten, wurden dann von Thomas Treitz, Referent für Vergabe und Wettbewerb, über die Neuerungen der aktuellen Vergabeordnung VOF 2009 gegenüber der vorherigen Fassung VOF 2006 sowie über die vorgesehene Novellierung der Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2008 informiert. Die umfassendsten Änderungen der VOF betreffen die Nachweise zur Eignung der Bieter. Geregelt ist jetzt ausdrücklich, dass zum Nachweis der Eignung nur Unterlagen und Angaben gefordert werden dürfen, die durch den Gegenstand des Auftrags gerechtfertigt sind. Die Erfahrung zeigt allerdings, dass dieser interpretationsoffene Wortlaut gerade Auslober zu recht taktischen Auslegungen verführt.
Nachdem 2009 die RPW beim Bund und in den meisten Ländern die bis dahin geltenden Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe (GRW 95) ablösten, fand nun nach gut zweijähriger Erprobungsphase ein Evaluierungsprozess statt, der voraussichtlich in eine Novellierung der Wettbewerbsordnung münden wird. Dabei wird es sich im Wesentlichen um eine Feinjustierung der bestehenden Regeln handeln. Deutlich verbessert werden soll die Regelung zur Honorierung der häufig geforderten, über das klassische Leistungsbild der Vorplanung hinausgehenden Leistungen.
Am Nachmittag stellte Carmen Mundorff, Leiterin Geschäftsbereich Architektur und Medien, das neue Dienstleistungsangebot für Kommunen vor: der mobile Gestaltungsbeirat. Wie ein solches Gremium erfolgreich Gestaltungsfindung und politische Vermittlung verknüpft, führte Tanja Flemmig aus, die die Geschäftsstelle des Gestaltungsbeirats der Stadt Regensburg leitet. Vom Nutzen der Vermittlung für die Qualität in Architektur und Städtebau berichtete abschließend eloquent und begeisternd Prof. Carl Fingerhuth (s. Bild unten). Der ehemalige Kantonsbaumeister von Basel ist nicht nur ein international gefragter Wettbewerbsjuror, er ist auch in vielen Gestaltungsbeiräten tätig, in Baden-Württemberg derzeit in Karlsruhe. Sein Credo: Zeigen Sie immer Respekt vor der Geschichte des Ortes!

Thomas Treitz
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