Die Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) wurde im Bundesgesetzblatt, Teil I am 21.03.2012 veröffentlicht.
1. Architekten- und Ingenieurleistungen
Für die Anwendung der VOF betragen künftig die Schwellenwerte
2. Bauleistungen
Für Bauaufträge nach § 2 Nr. 3 VgV betragen die Schwellenwerte 5.000.000 Euro statt bisher 4.845.000 Euro.

Alfred Morlock
Geschäftsführer, Justitiar
Tel: 0711 / 2196-120
Fax: 0711 / 2196-121
morlock@akbw.de