Neue Schwellenwerte

Recht

Mit Wirkung zum 22.03.2012 gelten im öffentlichen Auftragswesen neue, höhere Schwellenwerte für europaweite Auftragsvergaben.

Die Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) wurde im Bundesgesetzblatt, Teil I am 21.03.2012 veröffentlicht.

1. Architekten- und Ingenieurleistungen

Für die Anwendung der VOF betragen künftig die Schwellenwerte

  • für Liefer- und Dienstleistungsaufträge der obersten und oberen Bundesbehörden sowie vergleichbare Bundeseinrichtungen nach § 2 Nr. 1 VgV 130.000 Euro statt bisher 125.000 Euro,
  • für andere Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach § 2 Nr. 2 VgV 200.000 Euro statt bisher 193.000 Euro.

2. Bauleistungen

Für Bauaufträge nach § 2 Nr. 3 VgV betragen die Schwellenwerte 5.000.000 Euro statt bisher 4.845.000 Euro.

Alfred Morlock / 30.03.2012

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Alfred Morlock

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