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Überwacht ein Planer den Bau, so muss er regelmäßige Bautenstandsberichte abliefern. Liefert er falsche Bautenstandsberichte, dann haftet er dafür nicht nur gegenüber seinem Auftraggeber, in dem Fall also dem Bauträger, sondern - und das ist neu! - auch gegenüber dem Käufer der Immobilie. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Grundlage für dieses neue Haftungsrisiko für Architekten ist der Bauträgervertrag. Der Architekt wird vom Bauträger unter anderem damit beauftragt, Bautenstandsberichte an den Erwerber und dessen Bank zu versenden. Ist sein Bautenstandsbericht falsch, haftet der Architekt, dem möglicherweise das Wohlergehen seines Auftraggebers zu sehr am Herzen lag, dem Erwerber gegenüber bereits für einfache Fahrlässigkeit. Weitere Informationen unter www.arge-baurecht.com. ARGE Baurecht: Dipl.-Ing. Eva Reinhold-Postina Telefon: 06257 507990 Telefax: 06257 507994 E-Mail: presse@arge-baurecht.com |



