Altersgerecht Umbauen: KfW-Förderung

Service
Einfamilienhaus - Architekt: Schneider | Architekten BDA, Sankt Georgen; Foto: Thomas Riedel

Die KfW Bankengruppe hat seit 01. Mai 2010 das aus Mitteln des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung unterstützte Förderangebot "Altersgerecht Umbauen" zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand um eine Zuschussvariante ergänzt. In zwei Programm-Varianten fördert die KfW Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand. Antragsberechtigt sind private Eigentümer von 1- und 2-Familienhäusern bzw. Eigentumswohnungen, Wohneigentümergemeinschaften sowie gegebenenfalls auch Mieter.

Gefördert werden zum Beispiel der Einbau von Aufzügen, die Überbrückung von Treppenstufen, die Verbreiterung von Türen oder die Anpassung von Bädern, um eine selbstbestimmte und unabhängige Lebensführung unabhängig von Alter und jeglicher Einschränkung in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen.

Nach Angaben der KfW kann in der Zuschussvariante ab einer Investitionssumme von 6.000 EUR ein Zuschuss von 5 % der förderfähigen Investitionskosten, max. 2.500 EUR pro Wohneinheit gewährt werden. Für Investoren mit umfassenderem Finanzierungsbedarf stehen darüber hinaus auch weiterhin Förderdarlehen zu sehr attraktiven Konditionen ab 1,96 % p. a. effektiv bereit. Das Programm basiert auf frei kombinierbaren, in sich flexiblen Förderbausteinen. Die KfW hat speziell für den Wohnungsbestand technischen Mindestanforderungen aufgestellt, die bei der Durchführung zu beachten sind. Sie sollen einerseits genügend Flexibilität bei der Umsetzung bietet, dabei jedoch eine hohe Qualität der Barrierereduzierung sicherstellen.  
 
Die KfW fördert mit den Programmen

Maßnahmen, die das Wohnen angenehmer machen und unabhängig vom Alter und jeglicher Einschränkung ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Folgende Maßnahmen sind z. B. förderfähig:

  • Erwerb - einer frisch barrierereduziert umgebauten Eigentumswohnung oder eines Ein-/ Zweifamilienhauses 
  • Erschließungssysteme - Wege zu Gebäuden, Stellplätze, Gebäudezugang, Wohnungszugang, Aufzugsanlagen/Mechanische Fördersysteme, Treppenanlagen, Rampen, 
  • Maßnahmen in Wohnungen - Flure innerhalb von Wohnungen, Anpassung der Raumgeometrie von Wohn- und Schlafräumen sowie Küchen, Türen, Fenster, Erschließung bestehender Freisitze
  • Sanitärräume - Bewegungsflächen bzw. Raumgeometrie, Sanitärobjekte, Sicherheitssysteme und Vorkehrungen 
  • Sonstiges - Bedienelemente, Gemeinschaftsräume

Bei der Durchführung dieser Maßnahmen sind technische Mindestanforderungen zu beachten. Diese sind in individuell wählbaren Förderbausteinen zusammengefasst. Für die Beratung zu individuell geeigneten Maßnahmen empfieht sich, erfahrene Planer und Planerinnen zu konsultieren. Architektinnen und Architekten als nach Landesbaurecht Bauvorlageberechtigte können auch die für den Verwendungsnachweis erforderliche vollständige Umsetzung der Förderbausteine bestätigen.

Geeignete Planerinnen und Planer finden Sie beispielsweise in unserem
Büroverzeichnis Architektenprofile unter www.architektenprofile.de
Stichwort: barrierefrei

Detaillierte Erläuterungen zum Programm und zu den einzelnen Förderbausteinen sind den Unterlagen der KfW zu entnehmen:

Merkblatt Altersgerecht Umbauen - Kredit
Bestellnummer 600 000 1772 (alt 600 000 1490)

Merkblatt Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss
Bestellnummer 600 000 1777 (alt 600 000 1474)

 

Weitere Informationen und Details im Internet auf den Seiten der KfW-Bankengruppe.

Jochen Stoiber / 01.01.2011

Ihr Ansprechpartner in der Landesgeschäftsstelle

Jochen Stoiber

Jochen Stoiber
Architektur und Medien
Tel: 0711 / 2196-148
Fax: 0711 / 2196-101
stoiber spamgeschützt @ spamgeschützt akbw.de

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das Büroverzeichnis der Architektenkammer Baden-Württemberg
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