Bei der Analyse der notwendigen Arbeiten und Technologien sorgt der Architekt als Sachwalter des Bauherrn für eine neutrale und produktunabhängige Abwägung von Kosten und Nutzen. Der heutige Stand der Technik lässt sich in Altbauten nicht immer "normgerecht" verwirklichen, vielmehr steht die Angemessenheit der jeweiligen Maßnahmen im Vordergrund. Denn der unreflektierte Einsatz von Technologien, die sich am Neubau bewährt haben, ist beim Altbau problematisch und oft mitverantwortlich für Kostensteigerungen und spätere Bauschäden.
Vor der Modernisierung: Die geringe Wohnfläche (110 qm) mit kleinen dunklen Räumen lies andere Interessenten vor dem Kauf zurückschrecken. Foto Gabriele Zinser, bzp Nürtingen
Sollen die Modernisierungsmaßnahmen mit zeitlichen Abständen durchgeführt werden, erarbeitet der Architekt einen entsprechenden Stufenplan. Je nach Art der beabsichtigten Maßnahme prüft er, welche Teilabschnitte sich sinnvollerweise innerhalb der Gewerke bilden lassen. Dadurch können die Handwerker in den betreffenden Modernisierungsstufen kontinuierlich arbeiten, die nächste Etappe schließt sich jeweils problemlos an.
Nach der Modernisierung: Der Wohn- und Essbereich wurde durch das Zusammenlegen einzelner Zimmer und durch das Entfernen der Decke offen gestaltet. Das Öffnen der Wände durch wandhohe Glasflächen und -türen integriert den Garten in das Haus. Insgesamt wurde die Fensterfläche nahezu verdoppelt. Architektin: Gabriele Zinser, bzp Nürtingen.
Nur aufgrund einer vollständigen Leistungsbeschreibung lassen sich die Kosten zuverlässig planen. Der Architekt erstellt die Leistungsverzeichnisse für jedes Gewerk und verschickt sie an entsprechend qualifizierte Handwerker und Baufirmen. Aus den eingegangenen Angeboten wählt der Bauherr gemeinsam mit dem Architekten das beste aus. Gegebenenfalls ist dies auch der Augenblick, den geplanten Leistungsumfang noch zu reduzieren oder auszuweiten, bevor die Arbeit am Objekt beginnt.
Entlang des Bauzeitenplans koordiniert und kontrolliert der Architekt die Firmen und Handwerker, kümmert sich um die Einhaltung von Terminen und die fristgerechte Abnahme der einzelnen Baustufen. Er achtet darauf, dass alle Arbeiten vollständig und nach den anerkannten Regeln der Technik bzw. in der vereinbarten Qualität ausgeführt werden. Sofern nicht anders ausgehandelt, übernimmt der Handwerker für seine Arbeit je nach Vertragsgrundlage in der Regel 4 bzw. 5 Jahre Gewährleistung.
Das kleine unscheinbare Objekt wurde zum Traumhaus! Architektin: Gabriele Zinser, bzp Nürtingen. Foto: Edmund Möhrle Photographie, Friedrichshafen.
Für die Modernisierung von Altbauten gibt es eine Reihe von Fördermitteln wie Steuervergünstigungen oder Zuschüsse aus der Städtebauförderung. Insbesondere für die energetische Modernisierung stellen Land und Bund, zum Teil auch Gemeinden und Energieversorger, günstige Kredite zur Verfügung. Mit entsprechenden Informationsmaterialien und Adressen hilft die Architektenkammer interessierten Bauherren und Bauherrinnen auch hier gerne weiter.
Das passende Architekturbüro für Ihre Sanierungsmaßnahme finden Sie unter www.architektenprofile.de

Martina Kirsch
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