Bauvorschriften und Vordrucke in BW

Service

Nach der letzten Regierungsumbildung ist in Baden-Württemberg zwar das neu gebildete Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Aufsichtsministerium für den Berufsstand und zuständig für Bau- und Immobilienverwaltung, die städtebauliche Erneuerung von Land und Gemeinden und das Wohnungswesen mit der Wohnraumförderung sowie Denkmalschutz und Denkmalpflege. Oberste Baurechtsbehörde für Baden-Württemberg und damit zuständig für Bauordnungsrecht sowie die Bereiche Landesplanung, Regionalplanung, Städtebau und Bauplanungsrecht ist jedoch das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur. Im Internet informiert es allgemein und hält Rechtsvorschriften zum Download bereit.

 

Ministerium für Verkehr und Infrastruktur - Infrastruktur - Planen und Bauen - Baurecht

Aktuelle Vorschriften im Bauordnungsrecht

sowie die erforderlichen Formulare und Vorlagen für Anträge im Bauantragsverfahren oder Kenntnisgabeverfahren bei Bauvorhaben in Baden-Württemberg sind im Bereich "Erlasse und Vorschriften" - Rechtliche Grundlagen des Baurechts abrufbar:

Landesbauordnung - Vorschriften des Landesbaurechts

Verwaltungsvorschrift zu den Vordrucken im baurechtlichen Verfahren mit Formularen

Sonderbauverordnungen - Verwaltungsvorschriften - Richtlinien, Hinweise und Erlasse

  • Verordnung des Innenministeriums über Camping- und Zeltplätze (Campingplatzverordnung - CPlVO) vom 15. Juli 1984 (GBl.S.545, ber.1985 S.20), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. Januar 2012 (GBl. S. 65, 89)
  • Verordnung des Wirtschaftsministeriums über Anforderungen an Feuerungsanlagen, Wärme- und Brennstoffversorgungsanlagen (Feuerungsverordnung - FeuVO) vom 24. November 1995 (GBl. S. 806), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. Januar 2012 (GBl. S. 65, 90)
  • Verordnung des Wirtschaftsministeriums über Garagen und Stellplätze (Garagenverordnung - GaVO) vom 7. Juli 1997 (GBl. S. 332), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. Januar 2012 (GBl. S. 65, 90) sowie
  • Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums über die Herstellung notwendiger Stellplätze (VwV Stellplätze) vom 16. April 1996 (GABl. S. 289), geändert durch VwV vom 4. August 2003 (GABl. S. 590)
  • Verordnung des Wirtschaftsministeriums über den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten (Verkaufsstättenverordnung - VkVO) vom 11. Februar 1997 (GBl. S. 84), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. Januar 2012 (GBl. S. 65, 90)
  • Verordnung des Wirtschaftsministeriums über Versammlungsstätten (Versammlungsstättenverordnung - VStättVO - ) vom 28. April 2004 (GBl. S. 311, berichtigt S. 653), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. Januar 2012 (GBl. S. 65, 90), mit Begründung und Erläuterung
  • Verordnung des Innenministeriums über elektrische Betriebsräume (EltVO) vom 28. Oktober 1975
  • Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken und Zufahrten (VwV Feuerwehrflächen) vom 17. September 2012 (GABl. S. 859)
  • Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur über die brandschutztechnische Prüfung im baurechtlichen Verfahren (VwV Brandschutzprüfung) vom 17. September 2012 (GABl. S. 865)
  • Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur über die Brandverhütungsschau (VwV-Brandverhütungsschau) vom 17. September 2012 (GABl. S. 863)
  • Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an hochfeuerhemmende Bauteile in Holzbauweise (HFHHolzR), Fassung August 2005
  • Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau (Industriebaurichtlinie - IndBauRL), Fassung März 2000 (GABl. 2001 S. 1082)
  • Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Leitungsanlagen-Richtlinien - LAR) Fassung November 2006 (GABl. 2006 S. 859)
  • Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen (Lüftungsanlagen-Richtlinie - LüAR) (GABl. 2006, S. 836)
  • Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Systemböden (Systemböden-Richtlinie - SysBöR) (GABl. 2006, S. 834)
  • Hinweise des Wirtschaftsministeriums über den baulichen Brandschutz in Krankenhäusern und baulichen Anlagen entsprechender Zweckbestimmung vom 26. April 2007
  • Bekanntmachung des Wirtschaftsministeriums über anerkannte Sachverständige für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach dem Bauordnungsrecht (Garagen, Verkaufsstätten und Versammlungsstätten) vom 10. April 2002 (GABl. S. 382) incl. Sachverständigenliste, Stand 2006

Die Vorschriften sind im Original beim
Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH
Breitscheidstrasse 69, 70176 Stuttgart
Tel. 0711-66601-30/31, Fax 0711-66601-34
verlag spamgeschützt @ spamgeschützt staatsanzeiger.de
zu beziehen oder im Buchhandel erhältlich.
Im Internet besteht außerdem beim "Vorschriftendienst Baden-Württemberg" unter www.vd-bw.de die Möglichkeit, Vorschriften und Gesetze zu recherchieren und als Einzeldokumente gegen eine geringe Gebühr (derzeit 8 Euro) zum Ausdruck oder Download zu erwerben. 

Technische Baubestimmungen

Regeln der Technik, die dazu dienen, die Grundsatzanforderungen der Landesbauordnungen zu erfüllen, werden von den obersten Baurechtsbehörden als Technische Baubestimmungen bekannt gemacht und damit bauaufsichtlich eingeführt (§ 3 LBO). Die Technischen Baubestimmungen sind einzuhalten und müssen von allen am Bau Beteiligten bei der Planung, Berechnung, Ausführung und baurechtlichen Überprüfung von baulichen Anlagen beachtet werden.

Eine technische Regel kann - je nach Inhalt - entweder über die Liste der Technischen Baubestimmungen (LTB) oder über die Bauregelliste A Teil 1 bauaufsichtlich eingeführt werden:
Die LTB umfasst Regeln zur Standsicherheit von Gebäuden sowie zum Brand-, Wärme-, Schall-, Erschütterungs- und Gesundheitsschutz. In den Anlagen zur LTB können bestimmte Normenteile von der Einführung ausgenommen, zusätzliche Anforderungen erhoben, Erleichterungen festgelegt und Druckfehler korrigiert werden. Die LTB wird auf der Basis einer länderübergreifend abgestimmten Musterliste (MLTB) von jedem Bundesland gesondert bekannt gemacht.

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg: Technische Baubestimmungen

Merkblatt Nr. 611 der Architektenkammer: Liste der Technischen Baubestimmungen, Stand 1.7.2012

Bautätigkeitsstatistik - Statistischer Erhebungsbogen

Die statistischen Erhebungsbogen sind beim Statistischen Landesamt Baden-Württemberg unter dem Stichwort "Bautätigkeitsstatistik-Online" im Internet eingestellt: www.statistik-bw.de/baut/html/index.htm
Grundlage ist die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zum Vollzug des Hochbaustatistikgesetzes (VwV-HBauStatG)

Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg

Außerdem stehen Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Baurecht auch bei der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg sowie weiterer Rechtsbereiche des Baunebenrechts - einschließlich Bundesvorschriften und weiterer relevanter technischen Regeln und Richtlinien - zum Abruf zur Verfügung.
Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg, Rubrik Vorschriften:
- Baurecht

Gesetze und Vorschriften des Bundes

Gesetze und Verordnungen des Bundes lassen sich im Internet auf der Seite www.gesetze-im-internet.de
- einem Service des Bundesministeriums der Justiz als gemeinsames Projekt mit der juris GmbH -
recherchieren und sowohl als html- als auch pdf-Dokument beziehen, wie z.B.

  • das Baugesetzbuch BauGB (als pdf-download)
  • die Baunutzungsverordnung - Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke - BauNVO (als pdf-Download)
  • die Planzeichenverordnung - Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts - PlanZV (als pdf-Download)

aber auch die energierechtlichen Vorgaben wie

  • das Erneuerbare-Energien-Gesetz - Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien - EEG (als pdf-Download)
  • das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz - Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich - EEWärmeG (als pdf-Download)
  • Energieeinsparungsgesetz - Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden - EnEG (als pdf-Download)
  • Energieeinsparverordnung - Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden - EnEV (als pdf-Download)
Jochen Stoiber / 01.12.2012

Ihr Ansprechpartner in der Landesgeschäftsstelle

Jochen Stoiber

Jochen Stoiber
Architektur und Medien
Tel: 0711 / 2196-148
Fax: 0711 / 2196-101
stoiber spamgeschützt @ spamgeschützt akbw.de

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