sowie die erforderlichen Formulare und Vorlagen für Anträge im Bauantragsverfahren oder Kenntnisgabeverfahren bei Bauvorhaben in Baden-Württemberg sind im Bereich "Erlasse und Vorschriften" - Rechtliche Grundlagen des Baurechts abrufbar:
Landesbauordnung - Vorschriften des Landesbaurechts
Verwaltungsvorschrift zu den Vordrucken im baurechtlichen Verfahren mit Formularen
Sonderbauverordnungen - Verwaltungsvorschriften - Richtlinien, Hinweise und Erlasse
Die Vorschriften sind im Original beim
Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH
Breitscheidstrasse 69, 70176 Stuttgart
Tel. 0711-66601-30/31, Fax 0711-66601-34
verlag@staatsanzeiger.de
zu beziehen oder im Buchhandel erhältlich.
Im Internet besteht außerdem beim "Vorschriftendienst Baden-Württemberg" unter www.vd-bw.de die Möglichkeit, Vorschriften und Gesetze zu recherchieren und als Einzeldokumente gegen eine geringe Gebühr (derzeit 8 Euro) zum Ausdruck oder Download zu erwerben.
Regeln der Technik, die dazu dienen, die Grundsatzanforderungen der Landesbauordnungen zu erfüllen, werden von den obersten Baurechtsbehörden als Technische Baubestimmungen bekannt gemacht und damit bauaufsichtlich eingeführt (§ 3 LBO). Die Technischen Baubestimmungen sind einzuhalten und müssen von allen am Bau Beteiligten bei der Planung, Berechnung, Ausführung und baurechtlichen Überprüfung von baulichen Anlagen beachtet werden.
Eine technische Regel kann - je nach Inhalt - entweder über die Liste der Technischen Baubestimmungen (LTB) oder über die Bauregelliste A Teil 1 bauaufsichtlich eingeführt werden:
Die LTB umfasst Regeln zur Standsicherheit von Gebäuden sowie zum Brand-, Wärme-, Schall-, Erschütterungs- und Gesundheitsschutz. In den Anlagen zur LTB können bestimmte Normenteile von der Einführung ausgenommen, zusätzliche Anforderungen erhoben, Erleichterungen festgelegt und Druckfehler korrigiert werden. Die LTB wird auf der Basis einer länderübergreifend abgestimmten Musterliste (MLTB) von jedem Bundesland gesondert bekannt gemacht.
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg: Technische Baubestimmungen
Merkblatt Nr. 611 der Architektenkammer: Liste der Technischen Baubestimmungen, Stand 1.7.2012
Die statistischen Erhebungsbogen sind beim Statistischen Landesamt Baden-Württemberg unter dem Stichwort "Bautätigkeitsstatistik-Online" im Internet eingestellt: www.statistik-bw.de/baut/html/index.htm
Grundlage ist die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zum Vollzug des Hochbaustatistikgesetzes (VwV-HBauStatG)
Außerdem stehen Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Baurecht auch bei der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg sowie weiterer Rechtsbereiche des Baunebenrechts - einschließlich Bundesvorschriften und weiterer relevanter technischen Regeln und Richtlinien - zum Abruf zur Verfügung.
Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg, Rubrik Vorschriften:
- Baurecht
Gesetze und Verordnungen des Bundes lassen sich im Internet auf der Seite www.gesetze-im-internet.de
- einem Service des Bundesministeriums der Justiz als gemeinsames Projekt mit der juris GmbH -
recherchieren und sowohl als html- als auch pdf-Dokument beziehen, wie z.B.
aber auch die energierechtlichen Vorgaben wie

Jochen Stoiber
Architektur und Medien
Tel: 0711 / 2196-148
Fax: 0711 / 2196-101
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