Novellierte Landesbauordnung seit 1. März 2010

Service

Das Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung für Baden-Württemberg vom 10. November 2009 und damit die Novelle der LBO ist am 1. März 2010 in Kraft getreten.

Auch die zur Umsetzung und Anwendung erforderlichen Vorschriften

  • Ausführungsverordnung LBO-AVO
  • Verfahrensverordnung LBO-VVO und
  • Verwaltungsvorschrift über Vordrucke im Verfahren

sind inzwischen veröffentlicht. Die Architektenkammer stellt die Vorschriftentexte zur novellierten Landesbauordnung 2010 als Merkblätter im pdf-Format zur Verfügung.

Kurzüberblick

Wesentliche Punkte des Gesetzgebungsverfahrens waren diverse Änderungen unter dem Stichwort Deregulierung und Vereinfachung bzw. Beschleunigung der baurechtlichen Verfahren. So wurde ein drittes - vereinfachtes - Genehmigungsverfahren neben dem Kenntnisgabeverfahren und normalen Verfahren eingeführt. Bei diesem prüft die Baurechtsbehörde lediglich die Einhaltung planungsrechtlicher Vorgaben und der Abstandsflächen, jedoch nicht der sonstigen bauordnungsrechtlichen Vorgaben wie Brandschutz, Barrierefreiheit oder Verkehrssicherheit. Dies bleibt dem Planverfasser überlassen, der nur noch "Entwurfsverfasser" heißt. Das Kenntnisgabeverfahren wurde für weitere Bauvorhaben auch im Nichtwohnbau freigegeben. Fristen im Genehmigungsverfahren wurden verkürzt.

Außerdem wurden u.a. die Regelungen zu den erforderlichen Abstandsflächen vereinfacht; diese werden grundsätzlich auf den nachbarschützenden Teil reduziert. Für "nachträgliche Maßnahmen zur Verbesserung der Wärmedämmung eines bestehenden Gebäudes" ist eine geringere Tiefe der Abstandsflächen nun bereits unmittelbar über den Gesetzestext der LBO zuzulassen. Somit ist hierfür nicht mehr wie bisher gemäß § 56 Abs. (2), Nr. 3 eine Abwägungsentscheidung im pflichtgemäßen Ermessen erforderlich, sondern gemäß § 56 Abs. (3) LBO bei der Baurechtsbehörde eine Abweichung zu beantragen, auf deren Zulassung in Verbindung mit § 6 Abs. (3) Nr. 3 LBO ein Anspruch besteht.

Zukünftig werden auch in Baden-Württemberg für die Bestimmungen der unterschiedlichen Gebäudekategorien fünf Gebäudeklassen entsprechend der Musterbauordnung gebildet. Die technischen Detailregelungen zur Umsetzung des darauf aufbauenden Brandschutzkonzeptes werden jedoch nach wie vor in der Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung getroffen, deren Novellierung zum 1. März ebenfalls abgeschlossen wurde.

Die AKBW stellt ihren Mitgliedern hier eine Synopse der alten und der ab 1. März 2010 gültigen Fassung der Landesbauordnung für Baden-Württemberg zur Verfügung mit Kennzeichnung der Änderungen. Außerdem steht nach dem Mitglieder-Login die Dokumentation eines Vortrags zu den Änderungen der Novelle als pdf-Datei zum Download bereit. 

Im Übrigen kann der Gesetzesentwurf mit Begründung sowie die zugehörigen Landtagsdrucksachen als Parlamentsdokumentation im Internet abgerufen werden.

Parlamentsdokumentation inkl. Gesetzesbeschluss

Jochen Stoiber / 01.03.2010

Ihr Ansprechpartner in der Landesgeschäftsstelle

Jochen Stoiber

Jochen Stoiber
Architektur und Medien
Tel: 0711 / 2196-148
Fax: 0711 / 2196-101
stoiber spamgeschützt @ spamgeschützt akbw.de

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