Die Normenreihe DIN 68800 "Holzschutz" wurde grundlegend überarbeitet, neu strukturiert und nun komplett herausgegeben. Nach dem ersten Teil im Oktober 2011 sind im Februar 2012 die drei folgenden Teile veröffentlicht worden. DIN 68800 umfasst aktuell:
Von besonderer Bedeutung sind die ersten beiden Teile DIN 68800-1:2011-10 und DIN 68800-2:2012-02. Darin wurden die technischen Möglichkeiten für vorbeugende bauliche Holzschutzmaßnahmen erheblich erweitert und das Prinzip des Vorrangs vorbeugender baulicher Holzschutzmaßnahmen vor chemischen Holzschutzmaßnahmen weiter gestärkt. Außerdem wurde das Prinzip aufgenommen, dass in Aufenthaltsräumen auf vorbeugenden chemischen Holzschutz zu verzichten ist. Einzige Ausnahme stellen Arbeitsstätten und ähnliche Räume in Einzelfällen dar, in denen aufgrund besonderer Nutzungsbedingungen der Verzicht aus technischen Gründen nicht vertreten werden kann. Im Teil 4 wurden erstickend wirkende Gase zur Bekämpfung Holz zerstörender Insekten aufgenommen und in einem informativen Anhang das Heißluftverfahren zur Bekämpfung des Echten Hausschwamms als Verfahren außerhalb der Regelsanierung beschrieben.
Aus Verbrauchersicht ist der bauliche Holzschutz dem vorbeugenden chemischen Holzschutz klar vorzuziehen. Der bauliche Holzschutz hat durch die Erweiterung der Anwendungsmöglichkeiten im Vergleich zur bislang gültigen Norm eine nicht unerhebliche Aufwertung erfahren.
In Baden-Württemberg sind derzeit über die Liste der Technischen Baubestimmungen – LTB – noch die alten Fassungen DIN 68800-2:1996-05 "Holzschutz im Hochbau – Teil 2: Vorbeugende bauliche Maßnahmen" und DIN 68800-3:1990-04 "Holzschutz im Hochbau- Teil 3: Vorbeugender chemischer Holzschutz bauaufsichtlich eingeführt und zur Anwendung vorgeschrieben. Aufgrund der im Zuge des europäischen Informationsverfahrens einzuhaltenden Notifizierungsfristen für die Liste der technischen Baubestimmungen ist derzeit noch nicht abzusehen, bis wann eine Aktualisierung der LTB erfolgen wird und die neuen Normen DIN 68800-1:2011-10 und DIN 68800-2:2012-02 berücksichtigt werden.
Das in Baden-Württemberg zuständige Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hat jedoch bereits informiert, dass in der nächsten Neufassung der Liste der Technischen Baubestimmungen die neuen Normausgaben als technische Regeln für den Bautenschutz aufgenommen werden. Außerdem sollten für Baumaßnahmen in Baden-Württemberg bereits jetzt die vielfältigen neuen technischen Möglichkeiten und eingangs genannten Prinzipien beim Holzschutz umgesetzt werden. In einer Mitteilung an die zuständigen Baurechtsbehörden hat das Ministerium DIN 68800-1:2011-10 und DIN 68800-2:2012-02 als gleichwertig mit den bekannt gemachten technischen Baubestimmungen im Sinne § 3 Abs. 3 Sätze 3 und 4 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg erklärt: "Die [bekannt gemachten] technischen Baubestimmungen sind einzuhalten. Von ihnen darf abgewichen werden, wenn den Anforderungen des Absatzes 1 auf andere Weise ebenso wirksam entsprochen wird; § 17 Abs. 3 und § 21 bleiben unberührt."
Mit der Quartalsaktualisierung April 2012 wurden im "Normenportal Architektur" die bisherigen Ausgaben von DIN 68800 durch die aktuellen Fassungen ersetzt. Kammermitglieder haben somit über die Rahmenvereinbarung mit dem Beuth-Verlag ab sofort unter www.normenportal-architektur.de Zugriff auf die neuen technischen Regeln zum Holzschutz.

Jochen Stoiber
Architektur und Medien
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