Die Beratung erfolgt im Rahmen des vom Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg und der Architektenkammer finanzierten Beratungsprogramms. Es gelten die Förderbestimmungen des Ministeriums. Träger ist die Architektenkammer Baden-Württemberg, die den Berater an die zu beratenden Büros vermittelt. Die Architektenkammer legt das Beratungsprogramm fest und übernimmt die Abwicklung und Abrechnung der Beratungen. Die Einzel- oder Kurzberatungen erfolgen in der Regel im jeweiligen Architekturbüro.
Gegenstand der Beratungen sind alle für die Gründung oder Führung eines Architekturbüros relevanten Probleme, wie zum Beispiel:
über den Rahmen einer Beratung hinausgehende Leistungen wie zum Beispiel
sowie nicht antragsberechtigte Unternehmen/Büros
Inhaber von in Baden-Württemberg ansässigen, rechtlich selbständigen, mittelständisch strukturierten Planungsbüros sowie Architekten und Ingenieure mit der Absicht zur Gründung eines Büros in Baden-Württemberg. Der Vorjahresumsatz darf 40 Mio. Euro in der Regel nicht überschreiten.
Die geförderte Einzelberatung umfasst je Büro und Jahr eine Beratungseinheit. Eine Beratungseinheit besteht aus bis zu 2 Beratertagen á 8h einschließlich aller vom Berater aufgewendeten Zeiten inklusive Vor- und Nachbereitung, Fahrtzeiten und Berichtsabfassung neben dem eigentlichen Beratungsgespräch. Die Förderungshöchstgrenze beträgt demnach 16 Stunden, darüber hinausgehende Beratungszeiten sind nicht Gegenstand der geförderten Beratung.
Bei vorgesehener oder erfolgter Existenzgründung und damit auch zur Existenzfestigung, steht innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren nach Bürogründung ein Beratungskontingent von 3 Beratungseinheiten je Büro und Jahr zur Verfügung.
Je Beratungseinheit wird eine pauschale Eigenbeteiligung in Höhe von 205,- Euro, bei Existenzgründerberatungen in Höhe von 128,- Euro erhoben.
Vorsteuerabzugsberechtigte erhalten direkt vom Berater eine Rechnung über den Mehrwertsteueranteil. Vorsteuerbeträge auf Lieferungen und Leistungen im Rahmen der Existenzgründung können bereits im Vorfeld der Tätigkeitsaufnahme gegenüber dem Finanzamt voll geltend gemacht werden.
(Hinweis: Grundsätzlich unterliegt jede freiberufliche Betätigung sowohl mit ihren Einnahmen als auch den Ausgaben der Umsatzsteuer. Dies gilt auch, wenn die Tätigkeit nebenberuflich ausgeübt wird, z.B. bei Angestellten. Wer eine freiberufliche Tätigkeit aufnimmt, muss dies beim Finanzamt anmelden und eine Steuernummer zugeteilt bekommen. Von den Umsatzsteuerregelungen ausgenommen und somit ohne Berechtigung zum Vorsteuerabzug sind lediglich Kleinunternehmer, deren Umsatz im Jahr der Betriebseröffnung bzw. im Vorjahres unter 16.620 Euro lag und die einen entsprechenden Antrag gestellt haben.)
Der Berater erstellt nach Abschluss der Beratung einen Beratungsbericht.
Bei Existenzgründungsberatungen enthält der Bericht auch eine umfassende Beurteilung über die Tragfähigkeit des beabsichtigten Gründungsvorhabens.
Das beratene Unternehmen erhält ein Exemplar des Berichtes, die Architektenkammer eine vom Beratenen unterzeichnete Mehrfertigung.
Beratungstermine sind mit der Landesgeschäftsstelle der Architektenkammer, Geschäftsbereich Architektur und Medien, abzustimmen. Je nach inhaltlichem Beratungsbedarf benennt die Landesgeschäftsstelle den/die Berater.
Einzelberatungen werden in der Reihenfolge der Anträge vermittelt.
Das jährliche Beratungskontingent ist begrenzt.
Die Bestimmungen des Datenschutzes werden berücksichtigt.
Die bei der Beratung gewonnenen Informationen dürfen ohne schriftliche Einwilligung der Beratenen nicht Dritten zugänglich gemacht oder im wirtschaftlichen oder persönlichen Interesse der Architektenkammer oder der Berater verwertet werden.
Antragsteller werden darauf hingewiesen, dass Ihre Angaben EDV-technisch verarbeitet werden, soweit dies für die Abwicklung des Beratungsprogrammes erforderlich ist.
Merkblatt Nr. 22: Beratungsprogramm - Förderantrag als pdf-download

Ruth Schagemann
Architektur und Medien
Tel: 0711 / 2196-144
Fax: 0711 / 2196-101
schagemann@akbw.de
Sofern für Sie diese Beratung in Frage kommt, lassen Sie uns bitte den Antrag ausgefüllt wieder zukommen.