Berufshaftpflicht- Versicherung

Service

Architekten haben aufgrund ihrer Berufsordnung eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Diese muss in angemessener Höhe abgeschlossen werden.

Die Architektenkammer Baden-Württemberg hat zur Verstärkung ihres Dienstleistungsangebotes einen Rahmenvertrag mit einem Versicherungsmakler abgeschlossen, dem sich Mitglieder der Architektenkammer Baden-Württemberg anschließen können.

Detailinformationen nach erfolgreichem Mitglieder-Login.

Haftpflichtversicherung für Architekten

Während bisher die Verpflichtung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nur in der Berufsordnung geregelt war, ist nunmehr seit dem neuen Architektengesetz vom 28.10.2010 der Abschluss auch eine gesetzliche Pflicht für selbstständige und baugewerblich tätige Architekten.

mehr

Versicherungspflicht ohne Umsatz

Auch wenn mangels Aufträgen weder Planungs- noch Bauleitungstätigkeiten ausgeführt werden, muss eine Versicherung bestehen.

mehr

Haftpflichtversicherung für Architekten

Während bisher die Verpflichtung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nur in der Berufsordnung geregelt war, ist nunmehr seit dem neuen Architektengesetz vom 28.10.2010 der Abschluss auch eine gesetzliche Pflicht für selbstständige und baugewerblich tätige Architekten.

mehr

Neue Versicherung für angestellte Architekten


Deckungskonzept zur Schließung des Ausfallrisikos für angestellte LBO-Bauleiter und für den Bereich von Sicherheits- und Gesundheitsschutz

mehr

Haftung und Urheberrecht


Informationen von der gesamtschuldnerischen Haftung über die Miturheberschaft bis zum Versicherungsschutz

mehr

Rückfragen / 04.08.2011

Ihre Ansprechpartner

Alfred Morlock

Alfred Morlock
Geschäftsführer, Justitiar
Tel: 0711 / 2196-120
Fax: 0711 / 2196-121
morlock spamgeschützt @ spamgeschützt akbw.de

Dorothea Pfaundler

Dorothea Pfaundler
Recht und Wettbewerb
Tel: 0711 / 2196-122
Fax: 0711 / 2196-121
pfaundler spamgeschützt @ spamgeschützt akbw.de

Haftung und Urheberrecht


Informationen von der gesamtschuldnerischen Haftung über die Miturheberschaft bis zum Versicherungsschutz

mehr