Gehälter

Service

Gehälter für Architekten/innen und technische Mitarbeiter/innen

Das Gehalt von angestellten Mitarbeitern, beispielsweise auch von Architekten im Praktikum oder Bauzeichnern, in freien Architektur- oder Stadtplanungsbüros ist grundsätzlich frei vereinbar und unterliegt keiner tariflichen Bindung.

Dabei spielen eine Vielzahl von Faktoren wie die individuellen Fähigkeiten des Mitarbeiters und zusätzliche vor, während oder nach dem Studium erworbene Kenntnisse und Qualifikationen, aber auch eventuell vorhandene Zusatzausbildungen und bereits erlangte praktische Erfahrungen eine entscheidende Rolle für die Höhe des Gehaltes.

Ebenso haben die Baukonjunktur und die allgemeine Wirtschaftslage, aber auch die regionale Lage sowie die individuelle wirtschaftliche Situation und die Struktur des arbeitgebenden Büros maßgeblichen Einfluß.

Eine allgemeingültige Empfehlung für die Höhe des Gehaltes im Architekturbüro ist daher nicht möglich. Es ist ebenso frei aushandelbar wie zusätzliche Leistungen beispielsweise in Form von Weihnachtsgratifikation oder Urlaubsgeld, oder alle sonstigen Rahmenbedingungen für die Beschäftigung wie Arbeitszeit, Urlaubsanspruch oder die Übernahme von Fortbildungsmaßnahmen.

Zu beachten ist jedoch, dass bei der Vereinbarung von Gehältern immer der Zusammenhang mit der konkreten Arbeitsleistung herzustellen ist, da eine Vergütung, die den Wert der Arbeitsleistung in erheblichem Umfang unterschreitet, gemäß § 138 BGB sittenwidrig und damit nichtig ist. Hierzu sind in der Vergangenheit auch Entscheidungen der Arbeitsgerichte ergangen, die klarstellen, dass ein Gehalt nicht beliebig niedrig angesetzt werden kann, sondern es Grenzen "nach unten" gibt. (Vgl. RA A. Morlock: "Angemessene Vergütung AiP/SiP", DAB 9/2000, BW 196) Dies ist insbesondere für AiP und SiP relevant, die zwar noch nicht einen dem angestellten Rechtsanwalt vergleichbaren Berufsstatus haben, weil eben noch die praktische Tätigkeit und Berufsfertigkeit fehlt, die der Rechtsanwalt durch Ablegen des 2. Staatsexamens nachweisen kann, dennoch aber i.d.R. als Diplomingenieure "schwierige, gründliche Fachkenntnisse erfordernde Aufgaben nach allgemeiner Anleitung selbständig ausführen" können sollten.

Als Orientierung für die Gehaltseinstufung können einerseits die Angaben in unserem Merkblatt Nr. 20 Unverbindliche Gehaltstarifempfehlungen dienen, jetzt aktuell mit den Empfehlungen des ADAI, gültig ab 1.1.2012.

Einen Überblick über die tatsächlich gezahlte Vergütung, aber auch die arbeitsvertragliche Gestaltung der wirtschaftlichen Situation angestellter Architektinnen und Architekten in Baden-Württemberg insgesamt bieten andererseits die regelmäßigen Gehaltsumfragen der Architektenkammer.
Derzeit liegt die Auswertung der Gehaltsumfrage 2008 vor und kann als Merkblatt Nr. 18: Gehälter der privatrechtlich angestellten Mitglieder 2007 heruntergeladen werden:
Umfrage und Untersuchung der Architektenkammer Baden-Württemberg
- Ergebnisse einer Repräsentativbefragung 2008 für das Berichtsjahr 2007 -

Aufgrund der Veränderungen bei der Abfrage sowie den Auswertungen sind die Ergebnisse der aktuellen Untersuchung nicht mehr unmittelbar mit den Ergebnissen der Voruntersuchungen vergleichbar. Die Ergebnisse der Gehaltsumfragen können Sie als Mitglied der Architektenkammer Baden-Württemberg in unserer Datenbank Broschüren/Merkblätter, Stichwort Gehaltsumfrage, aber weiterhin abrufen.

Orientierungshilfe und Grundlage für die Ausarbeitung eines konkreten Arbeitsvertrages kann das Merkblatt Nr. 09: Arbeitsvertrag sein:
Orientierungshilfe als Muster für die Ausarbeitung des individuellen Vertrages für Architekten/Architektinnen und technische Mitarbeiter/innen als Angestellte in Architektur- und Planungsbüros

Mitglieder der AKBW erhalten das Vertragsmuster auch als rtf-Datei zum Download in unserer Datenbank Broschüren/Merkblätter.

 

Honorar- und Vertragsrecht


Auf der Seite Honorar- und Vertragsrecht erhalten Sie weiterführende Informationen zum Thema

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Steuerrecht


Auf dieser Seite sind steuerliche Informationen, die für den Betrieb eines Architekturbüros wichtig sind, aufgeführt.

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Ihre Ansprechpartner in der Landesgeschäftsstelle

Ruth Schagemann

Ruth Schagemann
Architektur und Medien
Tel: 0711 / 2196-144
Fax: 0711 / 2196-101
schagemann spamgeschützt @ spamgeschützt akbw.de

Jochen Stoiber

Jochen Stoiber
Architektur und Medien
Tel: 0711 / 2196-148
Fax: 0711 / 2196-101
stoiber spamgeschützt @ spamgeschützt akbw.de

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