Die zusätzliche Absicherung von Pflegekosten wird derzeit in den Medien häufig diskutiert. Die Einführung einer staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung ist ab dem Jahr 2013 beschlossen. Zum einen zeigt die intensive und oftmals kontroverse Diskussion, welche Bedeutung das Thema zusätzlicher Absicherung im Pflegefall hat. Andererseits deuten viele Anfragen in unserem Alltag auf eine Verunsicherung der Verbraucher.
Grundsätzlich sind alle in Deutschland Krankenversicherte zu gleichen Leistungen über die Private Pflegepflicht- oder die soziale Pflegeversicherung abgesichert. Die „verpflichtende“ Pflegeversicherung bietet keine ausreichende Absicherung für den Fall der Pflege. Sie ist als Teilkaskoversicherung konzipiert. In untenstehender Tabelle sind die Hauptleistungen der „verpflichtenden“ Pflegeversicherung aufgeführt. Nicht abgedeckte Kosten der Pflege müssen aus dem Einkommen oder dem Vermögen bestritten werden. Auch eine Unterhaltspflicht der Kinder und Angehörigen kommt zur Finanzierung der Pflege in Betracht.
In letzter Instanz übernehmen auch die Sozialbehörden die nicht gedeckten Kosten der Grundpflege, wenn die vorgenannten Finanzierungsquellen nicht ausreichen.
Einen Einblick in die Kosten der Pflege in Ihrer Region gibt der Pflege-Navigator der AOK: www.pflegeheim-navigator.de. Demnach kann von einem ungedeckten monatlichen Betrag von ca. 1.500 Euro für die Grundpflege ausgegangen werden. Hinzu kommen noch eventuell gewünschte Zusatzpflegeleistungen. Um Belastungen zu vermeiden, ist daher eine zusätzliche Pflegeversicherung für alle dringend anzuraten. Bei den Absicherungsmöglichkeiten ergeben sich in Zukunft einige Änderungen mit zum Teil erheblichen Auswirkungen.
Durch die Umsetzung europäischer Gesetzgebung wird es spätestens ab dem 21. Dezember 2012 keine nach Geschlechtern getrennt kalkulierten Tarife mehr geben. Dies führt zu einer deutlichen Verteuerung der Angebote für Männer. Ob im Gegenzug eine ebenso hohe Entlastung der Frauen gegenübersteht, bleibt abzuwarten. Männer sollten daher noch vor diesem Datum handeln, um eine zusätzliche Absicherung abzuschließen. Für Frauen mit bestehender Pflegeversicherung kann es sich lohnen, in Unisex-Tarife zu wechseln. Eine Überprüfung bestehender Zusatzversicherungen für Pflege ist in jedem Fall sinnvoll.
Sollte aus gesundheitlichen Gründen keines der herkömmlichen Produkte möglich sein, steht ab dem Jahr 2013 folgende Möglichkeit zur Verfügung:
Volljährige Versicherte, die eine private Pflegetagegeldversicherung abschließen, erhalten einen Zuschuss von 5 Euro monatlich. Voraussetzung ist, dass der eigene Beitrag ebenfalls mindestens 5 Euro beträgt. Wer bereits einmal Leistungen zur Pflege bezogen hat, kann die „Förderpflege“ nicht abschließen. Eine Gesundheitsprüfung und eine Ablehnung durch die Anbieter ist nicht möglich. Zu Vertragsbeginn ist eine leistungsfreie Zeit von fünf Jahren vorgesehen. Der Abschluss ist freiwillig. Bisher werden am Markt noch keine förderfähigen Produkte angeboten. Aufgrund der Verpflichtung zur Versicherung ohne Gesundheitsprüfung rechnen wir mit verhältnismäßig hohen Beiträgen. Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen zum Thema weiter.
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