In diesen Schreiben wird zur Ergänzung oder Korrektur teilweise bereits recht sorgfältig ermittelter Bürodaten aufgefordert. Oder es handelt sich um Schreiben, die auf den ersten Blick wie Telefonrechnungen aussehen und zur Zahlung des ausstehenden Betrags für den Telefonbucheintrag oder einen Eintrag ins Onlineverzeichnis auffordern.
Nur wer sorgfältig das Kleingedruckte liest, erfährt, dass es sich lediglich um ein Angebot und keinesfalls um eine Rechnung oder eine erforderliche Auskunft handelt. Mit der unterzeichneten Rücksendung des Formulars oder Überweisung des genannten Betrages soll ein Anzeigenauftrag zustande kommen. Mit jährlichen Kosten von meist mehreren Hundert Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bei mindestens zwei Jahren Laufzeit stellen diese Angebote jedoch eine äußerst fragwürdige Dienstleistung dar.
Aufgrund der irreführenden Aufmachung ist damit zu rechnen, dass diese Schreiben in vielen Büros ohne ausreichende Aufmerksamkeit durchlaufen bzw bearbeitet oder bezahlt werden. Es wird deshalb dringend geraten, derartige Schreiben und Angebote "genau zu prüfen und gegebenenfalls in den Papierkorb zu werfen." Gleichlautende Warnung geben die Verbraucherzentralen, die Industrie- und Handelskammern und die Polizei.
Insbesondere sollten - freiberuflich tätige - Architekturbüros auch bedenken, dass sie keinerlei gewerblicher Erfassung unterliegen.

Jochen Stoiber
Architektur und Medien
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