Liste der Technischen Baubestimmungen (LTB) vom 6. Juni 2012 – Az.: 25-2601.1/43
bekannt gemacht im GABl Nr. 8 vom 27. Juni 2012, S. 587, in Kraft seit 1. Juli 2012
und
sowie
Bauliche Anlagen sind nach § 3 Abs. 1 der Landesbauordnung (LBO) so anzuordnen und zu errichten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit oder die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht bedroht werden und dass sie ihrem Zweck entsprechend ohne Missstände nutzbar sind. Als oberste Baurechtsbehörde kann das zuständige Wirtschaftsministerium Regeln der Technik, die der Erfüllung dieser Anforderungen dienen, als technische Baubestimmungen bekannt machen (§ 3 Abs. 3 LBO).

Jochen Stoiber
Architektur und Medien
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