Allgemeine Ausführungsverordnung des Wirtschaftsministeriums zur Landesbauordnung (LBOAVO) vom 5. Februar 2010 (GBl. S. 24)
zuletzt geändert durch Artikel 217 der Verordnung vom 25. Januar 2012 (GBl. S. 65)
Kinderspielplätze - Flächen für die Feuerwehr, Löschwasserversorgung - Umwehrungen - Tragende Wände und Stützen - Außenwände - Trennwände - Brandwände - Decken - Dächer - Treppen - Notwendige Treppenräume, Ausgänge - Notwendige Flure, offene Gänge - Fenster, Türen, sonstige Öffnungen - Aufzugsanlagen - Lüftungsanlagen, raumlufttechnische Anlagen, Warmluftheizungen - Leitungen, Installationsschächte und -kanäle - Kleinkläranlagen, Gruben, Anlagen für Abfall- und Reststoffe - Anwendung gewerberechtlicher Vorschriften - Ordnungswidrigkeiten - Inkrafttreten

Jochen Stoiber
Architektur und Medien
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