Mit dem Energie-Spar-Check fördern das Land und der BWHT die energetische Bewertung von Wohngebäuden in Baden-Württemberg. In einer Pressemitteilung Anfang 2007 hat das Umweltministerium eine quantitative Bilanz der auf einen "Rekordwert" gestiegenen Energie-Spar-Checks gezogen.

Eine qualitative Bewertung der Energie-Spar-Checks und ihrer Auswirkungen hat allerdings nie stattgefunden.
Hier sieht die Architektenkammer Baden-Württemberg großen Nachholbedarf. Denn Energieeffizienz und Gestaltungsanspruch liegen bei der Altbaumodernisierung nach wie vor weit auseinander. Der Sachverstand von Architekten wird gerne außen vor gelassen, Verunstaltungen von Gebäuden im äußeren Erscheinungsbild und unsinnige Veränderungen im Inneren der Gebäude, sind die Folge.
Beteiligung der Architekten am Energie-Spar-Check
Mit Öffnung des Förderprogramms für Architekten und Ingenieure bietet das Umweltministerium den Hauseigentümern nunmehr die Möglichkeit, mit sachkundigen Planern in Kontakt zu treten. Für die Architektenschaft steht mit dem Energie-Spar-Check ein weiteres Akquise-Instrument auf dem Markt des energiesparenden Planens und Bauens zur Verfügung.
Qualifikation
Die Voraussetzungen für die Aufnahme von Architekten in die Liste der Energie-Spar-Check-Berater wurden vom Umweltministerium wie folgt festgelegt:

ein Architekturstudium der Fachrichtung Hochbau oder Innenarchitektur und eine vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) anerkannte Weiterbildungsmaßnahme für das Förderprogramm "Vor-Ort-Beratung" (wie z.B. der Lehrgang Energetische Gebäudesanierung des Instituts Fortbildung Bau gGmbH)

oder
die Qualifikation als Gebäudeenergieberater im Handwerk

oder
die Anerkennung als Berater des BAFA-Förderprogramms "Vor-Ort-Beratung" (Eintragung in der BAFA-Beraterliste)
Organisation und Ablauf
Die Prüfung der Qualifikation obliegt nach Vorgabe des Umweltministeriums der Architektenkammer. Den Nachweis über ihre Qualifikation senden Architekten also direkt an die

Architektenkammer Baden-Württemberg
Architektur und Technik
Danneckerstr. 54
70182 Stuttgart

Die Liste der Energie-Spar-Check-Berater führt der Baden-Württembergische Handwerkstag. Die Eintragung in die Liste nimmt auf Antrag der Architektenkammer der Baden-Württembergische Handwerkstag vor.

Als Abrechnungsstelle fungiert nach Vorgabe des Umweltministeriums die Architektenkammer. Den Beratungszuschuss beantragen Architekten also bei der Architektenkammer. Dort sind auch die für die Durchführung des EnergieSparChecks erforderlichen Formulare erhältlich.
Software
Gemäß den vertraglichen Regelungen zwischen dem Umweltministerium und dem Baden-Württembergischen Handwerkstag e.V., wird der Energie-Spar-Check unter Einsatz geeigneter EDV-Programme, die die Bestimmungen der Energieeinsparverordnung und die vom technischen Arbeitskreis festgelegten Vorgaben berücksichtigen, durchgeführt. Die Erfüllung der genannten Voraussetzungen wurden bislang von folgenden Software-Herstellern nachgewiesen:
- Hottgenroth Software - Energieberater Professional
- ennovatis Energiemanagament-systeme - ennovatis enev
Katja Glücker

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