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Hinweise zur EnEV 2009, zur Umsetzung der EnEV in Baden-Württemberg, zum EEWärmeG, zu Energieausweisen, zur Honorierung
Am 1. Oktober 2009 trat die "Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung" vom 29. April 2009 in Kraft.
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Das zum Jahresbeginn in Kraft getretene Bundesgesetz EEWärmeG löst das EWärmeG Baden-Württemberg im Neubaubereich ab
Empfehlungen des BAK-Ausschusses HOAI und des AHO
Neue EnEV-DVO regelt ab 1.12.09 die Durchführung und Nachweiserstellung durch LBO-Planverfasser und damit auch Ausstellerberechtigungen nach §21 EnEV
Das Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat die Broschüre aufgrund der EnEV-Novellierung aktualisiert.
Seit dem 1. Juli 2009 ist der Energieausweis Pflicht bei Vermietung, Verkauf und Verpachtung.
Jochen Stoiber Architektur und MedienTel: 0711 / 2196-148Fax: 0711 / 2196-101 stoiber spamgeschützt @ spamgeschützt akbw.de
Martina Kirsch Architektur und MedienTel: 0711 / 2196-141Fax: 0711 / 2196-101 kirsch spamgeschützt @ spamgeschützt akbw.de
Der neue berufsbegleitende Masterstudiengang der Fachrichtung Architektur pbb Planen und Bauen im Bestand startet im Oktober ... mehr
14. Juni: Entwerfen aus dem Material Renommierte Kollegen erläutern, wie Materialien das nachhaltige Bauen neu definieren können. ... mehr
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