Bauen als kulturelle Leistung

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Mediathek Bühl; wurm+wurm Architekten-Ingenieure GmbH Bühl; Bauherr: Stadt Bühl, vertreten durch Oberbürgermeister Hans Striebel

Qualitätvolle Architektur hat viele Mütter und Väter.

Mitglieder eines kommunalen Gremiums, von Aufsichtsräten oder Kommissionen übernehmen dabei eine wesentliche Funktion: sie sind Bauherren und entscheiden über Erfolg oder Misserfolg von Bauprojekten, die das Gesicht ihrer Gemeinde auf lange Zeit prägen. Diese Verantwortung ist zugleich eine große Chance, um die Baukultur der Gemeinde nachhaltig mitzugestalten. Architektur ist Umweltgestaltung und beeinflusst die Lebensqualität aller Bürger unmittelbar. Gebäude sind langlebige Wirtschaftsgüter: mit energiesparender und wartungsfreundlicher Bauweise bieten sie auch künftigen Generationen angenehme Lebensräume. Öffentliche Bauherren können dazu beitragen, dass Bauen als kulturelle Leistung verstanden wird.

Iflinger Halle - Mehrzweckhalle
Architekt: schmelzle + partner architekten BDA Dornstetten-Hallwangen; Projektleiter: Claus Matt
Bauherr: Gemeinde Schopfloch, vertreten durch Bürgermeister Klaas Klaassen

Wer für eine Bauaufgabe die optimale Lösung erzielen will, vergleicht am besten verschiedene Entwürfe nach Kriterien wie Funktionalität und Wirtschaftlichkeit sowie Gestaltung und städtebauliche Einbindung. Alternative Entwürfe, die bei der Entscheidungsfindung helfen und die kreative Konkurrenz mehrerer Planungsteams herausfordern, können im Rahmen eines Architektenwettbewerbs oder einer Mehrfachbeauftragung gewonnen werden. Beide Vorgehensweisen bieten einen anschaulichen Leistungsvergleich auf der Grundlage gesetzlicher Regelungen.

Mehrfachbeauftragung
 
Bei der Mehrfachbeauftragung schließt der Auftraggeber mit den Architekturbüros seiner Wahl jeweils einen Vertrag über eine Vorplanungsleistung ab, die gemäß den festgehaltenen Sätzen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vergütet wird. 

Architektenwettbewerb

Bei einem Wettbewerb werden die Preise und Anerkennungen (bzw. auch ein Bearbeitungshonorar) entsprechend einem Basishonorar festgelegt. Die Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW) garantieren einen fairen Ablauf des Verfahrens, das im Vergleich zur Mehrfachbeauftragung meist auch kostengünstiger ist.

Direktbeauftragung
 
Aufträge für kleinere öffentliche Bauten können in Einzelfällen auch direkt vergeben werden. 
 
Verhandlungsverfahren
 
Sobald das voraussichtliche Architektenhonorar die Summe von 193.000 Euro insgesamt übersteigt, sind öffentliche Auftraggeber zu einer europaweiten Ausschreibung der Architektenleistung verpflichtet. Dabei bietet es sich an, im Rahmen des obligatorischen Verhandlungsverfahrens einen Planungswettbewerb auszuloben. Das Verhandlungsverfahren sieht vor, dass der öffentliche Bauherr unter den Bewerbern mindestens drei Architekturbüros, die er für qualifiziert hält, zu Auftragsgesprächen einlädt.

Für welches Verfahren sich der Bauherr entscheidet, ist von rein fachlichen Gesichtspunkten abhängig, denn das Honorar von Architektenleistungen ist einheitlich in der HOAI festgelegt. Nur so bleibt die Qualität einer unabhängigen Planung und Ausführung gewahrt.

09.08.2011

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