Finanzielle Förderung für energiesparendes Bauen

Service

Förderprogramme zur Verringerung des Energiebedarfs gibt es sowohl für Neubauten als auch für Modernisierungen. Nachfolgend sind die wichtigsten Beratungs- und Finanzierungshilfen von Land und Bund aufgeführt. Darüber hinaus fördern auch örtliche Energieversorger, Kommunen und Hausbanken die Verbesserung der Energieffizienz mit eigenen Programmen.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel ist natürlich, dass die Förderkonditionen, beispielsweise für ein "KfW-Effizienzhaus", eingehalten werden. Bei der Förderung energiesparender Baumaßnahmen erfolgt der Nachweis in der Regel über die Berechnung des Primärenergiebedarfs und des spezifischen Transmissionswärmeverlusts. Diese Werte werden auch im Energieausweis ausgewiesen.

In seiner Pressemitteilung vom 15. Juni 2008 stellte der Verband Privater Bauherren (VPB) jedoch fest, dass beim schlüsselfertigen Neubau "die meisten Energieausweise mangelhaft sind". Der VPB zieht daraus den Schluss, dass sich eine seriöse Energieberechnung nur in Abstimmung mit der Bauherrschaft und dem verantwortlichen Planer erstellen lässt. Der Verband rät daher Bauherren und Käufern schlüsselfertiger Immobilien zur konsequenten Kontrolle durch einen unabhängigen Sachverständigen - angefangen von der Prüfung des Vertrags und der Energieberechnungen über regelmäßige Baukontrollen bis hin zur förmlichen Bauabnahme.

All dies sind originäre Aufgaben von Architektinnen und Architekten: Mit der Beauftragung eines Architekten als Freiem Berater und Treuhänder wählt der Bauherr schließlich den traditionsreichsten und individuellsten Weg ins eigene Heim - und hat damit schon das wichtigste Prinzip beim Bauen beachtet: die eindeutige Trennung von Bauplanung und Bauausführung. Als "dritte Instanz" sorgt nämlich der Architekt dafür, dass die Qualität stimmt und die Kosten transparent bleiben.

Die gesetzlich geschützten Berufsbezeichnungen "Architekt" und "Architektin" stellen dabei mit ihren Anforderungen an die notwendige Qualifikation, der Verpflichtung zur Einhaltung einer Berufsordnung oder auch der Überwachung durch eine Berufgerichtsbarkeit echten Verbraucherschutz dar. Der Architekt vertritt als objektiver Sachwalter ausschließlich die Anliegen des Bauherrn ohne eigene wirtschaftliche und finanzielle Interessen. Er erhält für seine Tätigkeit eine gesetzlich geregelte Vergütung, wie beispielsweise auch Ärzte oder Anwälte.

Und als unabhängige Sachverständige stellen Architekten und Architektinnen ihre Dienstleistung selbstverständlich auch für die Betreuung von Bauträger-Projekten zur Verfügung!

Energieberatung und Energiediagnose

Die energetischen Schwachstellen eines Altbaus werden in der Regel bei jeder umfassenden Sanierungsmaßnahme vom Architekten erfasst und dokumentiert. Eine solche "Energiediagnose" ist in vielen Fällen auch Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln für bauliche Maßnahmen am Gebäude. Über unser Büroverzeichnis "Architektenprofile" im Internet finden Bauherren Spezialisten für Energieberatung und Altbausanierung in ihrer Nähe.

www.architektenprofile.de

Verbesserte Förderbedingungen bei Vor-Ort-Energieberatungen in Wohngebäuden

Unter bestimmten Voraussetzungen gewährt der Staat Zuschüsse für die Energieberatung, beispielsweise, wenn sie im Rahmen des Programms "Energiesparberatung vor Ort" beauftragt und durchgeführt wird.

Die Konditionen dieses Programms wurden am 1. Oktober 2009 verändert. Eine Vor-Ort-Beratung wird nun mit bis zu 350 Euro für 1-2 Familienhäuser einschließlich Stromeinsparberatung unterstützt. Außerdem ist die Ausstellung eines Gebäudeenergieausweises im Zusammenhang mit einer Vor-Ort-Beratung nicht mehr förderschädlich.

Die Vor-Ort-Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden ist eine wichtige Hilfe für alle Haus- und Wohnungseigentümer, die bereit sind, Geld in Wärmedämmung oder Anlagentechnik und erneuerbare Energien zu investieren und in der Folge Energie einzusparen. Sie umfasst die Vorausberechnung, Beurteilung und Optimierung von Energiebilanzen und CO2-Emissionen in bestehenden Gebäuden. Die Beratung muss grundsätzlich anbieterunabhängig erfolgen und den Mindestanforderungen der Richtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft entsprechen. Die Förderung besteht in der Gewährung eines Zuschusses von maximal 50 % für die in Rechnung gestellten Ausgaben für die Beratung.

Eine Liste von Vor-Ort-Beratern der Architektenkammer Baden-Württemberg steht nachfolgend zum Download zur Verfügung. Die Adressen sind nach Postleitzahlen geordnet.

Liste von Vor-Ort-Beratern

Weitere Informationen zur Vor-Ort-Beratung sind im Internet auf der Homepage des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle abrufbar.

http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energiesparberatung/index.html

Energiesparendes Bauen

Zinsgünstige Kredite für die Umsetzung von energetischen Sanierungsmaßnahmen im Altbau können über die Hausbank bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden. Dem Kreditantrag muss in der Regel eine Energiediagnose beigelegt werden. Das muss nicht unbedingt die "Vor-Ort-Beratung" oder der "Energie-Spar-Check" sein, sondern jeder Architekt kann im Rahmen seiner Planung den Nachweis der CO2-Einsparung erbringen und einreichen. Die Energiediagnose bzw. der Nachweis wird dann jedoch nicht separat gefördert.

Für den energiesparenden Neubau haben sich die Förderkonditionen mit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung als gesetzlich festgeschriebenem Standard verschärft.

Die Installation von technischen Anlagen zur Einsparung von Energie und zum Einsatz Erneuerbarer Energien wird, abhängig vom jeweiligen Förderprogramm, sowohl im Rahmen von Sanierungs- als auch von Neubaumaßnahmen gefördert.

Nachfolgend sind die wichtigsten Förderprogramme des Bundes und des Landes zusammengestellt. Informationen zu Förderprogrammen können auch in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie abgerufen werden.

www.foerderdatenbank.de

Über regionale und kommunale Förderprogramme zum energiesparenden Bauen informieren die folgenden Institutionen:

Bürgerinformation Neue Energietechniken BINE, Förderhotline 0228 / 923 79 -14 (tägl. 9.00 - 12.00 Uhr) und im Internet unter: www.energiefoerderung.de

Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg, Telefon 0721 / 98471-0

Deutschen Energie-Agentur (dena), kostenlose Rufnummer 08000-736-734

und natürlich die zuständigen Stellen im Kreis oder in der Gemeinde selbst.

Architekt: Matthias Eck, Radolfzell Foto: René Lamb, Radolfzell

Altbau - Förderprogramme für die Energetische Modernisierung

  • Landeswohnraumförderungsprogramm - Kauf von gebrauchtem Wohnraum / Ausbau, Umbau und Erweiterung von gebrauchtem Wohnraum. Das Programm richtet sich an Familien, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende mit Kindern, junge kinderlose Paare sowie Schwerbehinderte.  Weitere Informationen zu den Förderprogrammen erteilt die L-Bank unter der Telefonnummer 0800 150-3030 oder im Internet unter www.wohnbaufoerderung.de
  • Landeswohnraumförderungsprogramm - Modernisierung von Mietwohnraum. Das Modernisierungsprogramm Mietwohnungen dient der langfristigen Finanzierung von Klimaschutzinvestitionen für Wohngebäude. Einen Schwerpunkt bildet dabei die Verbesserung der CO2-Bilanz im bereits bestehenden Wohnungsbestand. Weitere Informationen zu den Förderprogrammen erteilt die L-Bank unter der Telefonnummer 0721 150-1856 oder im Internet unter www.wohnbaufoerderung.de
  • Förderprogramme der KfW Bankengruppe: Wohnraum modernisieren und altersgerecht umbauen. In diesem Programm werden alle Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen gefördert. Hierbei unterscheidet sich der Zinssatz zwischen sog. STANDARD-Maßnahmen (z.B. Balkonanbau, Baderneuerung, Erneuerung von Zentralheizungsanlagen) und barrierereduzierende Maßnahmen im Programm ALTERSGERECHT UMBAUEN (z.B. Herstellung von schwellenfreiem Zugang, Anpassungen des Wohnungsgrundrisses, Verbreiterung der Innentüren, Umbau von Sanitärräumen). Weitere Fragen beantwortet das KfW-Informationszentrum unter der Telefonnummer  0180 1 33 55 77 oder im Internet unter www.kfw-foerderbank.de
  • Förderprogramme der KfW Bankengruppe: Energieeffizient Sanieren. Im CO2-Gebäudesanierungsprogramm werden umfassende energetische Modernisierungen gefördert: Energetische Sanierungen auf Neubau-Niveau (EnEV). Ab 1.10.2009 triitt die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) in Kraft, dadurch gibt es ab diesem Stichtag Förderungen für neue Varianten: KfW-Effizienzhaus 115, 100, 85, 70 und 55. Die Zahl hinter dem "KfW-Effizienrhaus" gibt an, wie hoch der Jahres-Primärenergiebedarf in Realation zu einem vergleichbaren Neubau nach den Vorgaben der Enev 2009 (Referenzgebäude) sein darf. Je kleiner die Zahl, desto niedriger und besser das Energieniveau.
  • Wichtig bei jeder Förderung: die Antragsstellung vor dem Vorhabensbeginn direkt bei der KfW.
  • Bei einer energetischen Sanierung ist Unterstützung durch Experten eine echte Hilfe. Das Programm 431 der KfW fördert die professionelle Baubegleitung durch Sachverständige während Ihrer Sanierungsphase in Höhe von 50 % Ihrer Kosten (bis zu 2.000 Euro Zuschuss pro Vorhaben). Weitere Fragen beantwortet das KfW-Informationszentrum unter der Telefonnummer 01801 / 33 55 77  oder im Internet unter www.kfw-foerderbank.de
  • Für Energieeinsparmaßnahmen an gewerblich genutzten Gebäuden stellt die KfW langfristige, zinsverbilligte Darlehen aus dem ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm B zur Verfügung.
  • Steuerliche Förderung: Informationen erteilen die zuständigen Finanzämter.

Förderprogramme für energiesparende Neubauten

  • Landeswohnraumförderungsprogramm: Neubau und Kauf von neuem Wohnraum. Das Programm richtet sich an Familien, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende mit Kindern, junge kinderlose Paare sowie Schwerbehinderte.  Informationen erteilt die Landeskreditbank für Baden-Württemberg unter 0800 150-3030(Expertenteam Eigentumsförderung) oder im Internet unter www.wohnbaufoerderung.de
  • Förderprogramme der KfW Bankengruppe: Energieeffizient Bauen. Für den Neubau werden auch die Programme an die ab dem 1.10.2009 in Kraft tretende EnEV angepasst: KfW  70, 55 und 40. Eine Kombination mit anderen öffentlichen Mitteln und KfW-Programmen ist möglich.  Weitere Fragen beantwortet das KfW-Informationszentrum unter der Telefonnummer 01801 / 33 55 77  oder im Internet unter www.kfw-foerderbank.de
  • Steuerliche Förderung: Informationen erteilen die zuständigen Finanzämter.

Förderprogramme für die Nutzung erneuerbarer Energien und nachwachsender Rohstoffe

  • Bundesprogramm: Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien im Wärmemarkt vom 9. Juli 2010. Auch künftig werden Solarkollektoren, Biomasseheizkessel und effiziente Wärmepumpen,  gefördert.  Informationen erteilt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter der Telefonnummer : 06196 908-625 oder im Internet unter www.bafa.de oder www.erneuerbare-energien.de
  • ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm. Gefördert werden Vorhaben in den Bereichen: Abfallwirtschaft, Abwasserreinigung, Luftreinhaltung sowie Einsparung und rationelle Verwendung von Energie und Nutzung erneuerbarer Energiequellen, wie z.B. Wärmerückgewinnung, Kraft-Wärme-Kopplung, Nutzung von Biomasse, Biogas, Erdwärme, Wärmedämmung, Modernisierung von Heizungsanlagen, Errichtung von Windkraftanlagen, thermische und photovoltaische Nutzung von Sonnenenergie. Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Public Private Partnership (ppp)-Projekte und Freiberufler. Fragen beantwortet das KfW-Informationszentrum unter der Telefonnummer 01801 / 33 55 77 , 030/ 2 02 64-50 50, 0228/ 8 31-80 03, 069/ 74 31-30 30 oder im Internet unter www.kfw-foerderbank.de
  • Förderprogramme der KfW Bankengruppe: Erneuerbare Energien. Gefördert werden Anlagen zur Stromerzeugung und oder Wärmeerzeugung. Im Programm wird die Errichtung, der Erwerb oder die Erweiterung von Anlagen von Solarthermie, Photovoltaik, Wind- und Wasserkraft, Biogas und Erdwärme berücksichtigt. Unterschieden wird zwischen zwei Varianten: Standard und Premium. Telefonische Beratung zu allen Förderprogrammen der KfW unter 0180 1 335577, Informationen im Internet unter www.kfw-foerderbank.de
  • Landesprogramm "Wohnen mit Zukunft". Die L-Bank bietet diese Förderung in Zusammenarbeit mit der KfW-Förderbank an. Grundlage für Wohnen mit Zukunft sind die Fördermöglichkeiten für Heizungsanlagen in den beiden KfW-Programmen Ökologisch Bauen und Wohnraum Modernisieren. Hausbesitzer in Baden-Württemberg profitieren aber von der zusätzlichen Verbilligung aus Landesmitteln. Offizieller Programmstart ist Mitte September 2007, die L-Bank informiert per Telefon-Hotline 0800 150-3030, Faxabruf Konditionen +0721 150-1281 und auf ihrer Homepage unter www.l-bank.de
  • Förderprogramm "Nachwachsende Rohstoffe". Das Förderprogramm orientiert sich auf: * den Aufbau von Produktlinien von der Erzeugung bis zur Verwendung nachwachsender Rohstoffe, * die Erschließung weiterer Verwendungsmöglichkeiten nachwachsender Rohstoffe im Nichtnahrungsmittelsektor, * die Informationsvermittlung und Beratung vor allem für Produzenten, Verarbeiter und Anwender sowie Verbraucher nachwachsender Rohstoffe und * die Öffentlichkeitsarbeit für die Verwendung nachwachsender Rohstoffe. Weitere Informationen unter www.nachwachsenderohstoffe.de
27.01.2011

Ihre Ansprechpartner in der Landesegschäftsstelle

Jochen Stoiber

Jochen Stoiber
Architektur und Medien
Tel: 0711 / 2196-148
Fax: 0711 / 2196-101
stoiber spamgeschützt @ spamgeschützt akbw.de

Martina Kirsch

Martina Kirsch
Architektur und Medien
Tel: 0711 / 2196-141
Fax: 0711 / 2196-101
kirsch spamgeschützt @ spamgeschützt akbw.de

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