Voraussetzung für die Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel ist natürlich, dass die Förderkonditionen, beispielsweise für ein "KfW-Effizienzhaus", eingehalten werden. Bei der Förderung energiesparender Baumaßnahmen erfolgt der Nachweis in der Regel über die Berechnung des Primärenergiebedarfs und des spezifischen Transmissionswärmeverlusts. Diese Werte werden auch im Energieausweis ausgewiesen.
In seiner Pressemitteilung vom 15. Juni 2008 stellte der Verband Privater Bauherren (VPB) jedoch fest, dass beim schlüsselfertigen Neubau "die meisten Energieausweise mangelhaft sind". Der VPB zieht daraus den Schluss, dass sich eine seriöse Energieberechnung nur in Abstimmung mit der Bauherrschaft und dem verantwortlichen Planer erstellen lässt. Der Verband rät daher Bauherren und Käufern schlüsselfertiger Immobilien zur konsequenten Kontrolle durch einen unabhängigen Sachverständigen - angefangen von der Prüfung des Vertrags und der Energieberechnungen über regelmäßige Baukontrollen bis hin zur förmlichen Bauabnahme.
All dies sind originäre Aufgaben von Architektinnen und Architekten: Mit der Beauftragung eines Architekten als Freiem Berater und Treuhänder wählt der Bauherr schließlich den traditionsreichsten und individuellsten Weg ins eigene Heim - und hat damit schon das wichtigste Prinzip beim Bauen beachtet: die eindeutige Trennung von Bauplanung und Bauausführung. Als "dritte Instanz" sorgt nämlich der Architekt dafür, dass die Qualität stimmt und die Kosten transparent bleiben.
Die gesetzlich geschützten Berufsbezeichnungen "Architekt" und "Architektin" stellen dabei mit ihren Anforderungen an die notwendige Qualifikation, der Verpflichtung zur Einhaltung einer Berufsordnung oder auch der Überwachung durch eine Berufgerichtsbarkeit echten Verbraucherschutz dar. Der Architekt vertritt als objektiver Sachwalter ausschließlich die Anliegen des Bauherrn ohne eigene wirtschaftliche und finanzielle Interessen. Er erhält für seine Tätigkeit eine gesetzlich geregelte Vergütung, wie beispielsweise auch Ärzte oder Anwälte.
Und als unabhängige Sachverständige stellen Architekten und Architektinnen ihre Dienstleistung selbstverständlich auch für die Betreuung von Bauträger-Projekten zur Verfügung!
Die energetischen Schwachstellen eines Altbaus werden in der Regel bei jeder umfassenden Sanierungsmaßnahme vom Architekten erfasst und dokumentiert. Eine solche "Energiediagnose" ist in vielen Fällen auch Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln für bauliche Maßnahmen am Gebäude. Über unser Büroverzeichnis "Architektenprofile" im Internet finden Bauherren Spezialisten für Energieberatung und Altbausanierung in ihrer Nähe.
Unter bestimmten Voraussetzungen gewährt der Staat Zuschüsse für die Energieberatung, beispielsweise, wenn sie im Rahmen des Programms "Energiesparberatung vor Ort" beauftragt und durchgeführt wird.
Die Konditionen dieses Programms wurden am 1. Oktober 2009 verändert. Eine Vor-Ort-Beratung wird nun mit bis zu 350 Euro für 1-2 Familienhäuser einschließlich Stromeinsparberatung unterstützt. Außerdem ist die Ausstellung eines Gebäudeenergieausweises im Zusammenhang mit einer Vor-Ort-Beratung nicht mehr förderschädlich.
Die Vor-Ort-Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden ist eine wichtige Hilfe für alle Haus- und Wohnungseigentümer, die bereit sind, Geld in Wärmedämmung oder Anlagentechnik und erneuerbare Energien zu investieren und in der Folge Energie einzusparen. Sie umfasst die Vorausberechnung, Beurteilung und Optimierung von Energiebilanzen und CO2-Emissionen in bestehenden Gebäuden. Die Beratung muss grundsätzlich anbieterunabhängig erfolgen und den Mindestanforderungen der Richtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft entsprechen. Die Förderung besteht in der Gewährung eines Zuschusses von maximal 50 % für die in Rechnung gestellten Ausgaben für die Beratung.
Eine Liste von Vor-Ort-Beratern der Architektenkammer Baden-Württemberg steht nachfolgend zum Download zur Verfügung. Die Adressen sind nach Postleitzahlen geordnet.
Weitere Informationen zur Vor-Ort-Beratung sind im Internet auf der Homepage des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle abrufbar.
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energiesparberatung/index.html
Zinsgünstige Kredite für die Umsetzung von energetischen Sanierungsmaßnahmen im Altbau können über die Hausbank bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden. Dem Kreditantrag muss in der Regel eine Energiediagnose beigelegt werden. Das muss nicht unbedingt die "Vor-Ort-Beratung" oder der "Energie-Spar-Check" sein, sondern jeder Architekt kann im Rahmen seiner Planung den Nachweis der CO2-Einsparung erbringen und einreichen. Die Energiediagnose bzw. der Nachweis wird dann jedoch nicht separat gefördert.
Für den energiesparenden Neubau haben sich die Förderkonditionen mit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung als gesetzlich festgeschriebenem Standard verschärft.
Die Installation von technischen Anlagen zur Einsparung von Energie und zum Einsatz Erneuerbarer Energien wird, abhängig vom jeweiligen Förderprogramm, sowohl im Rahmen von Sanierungs- als auch von Neubaumaßnahmen gefördert.
Nachfolgend sind die wichtigsten Förderprogramme des Bundes und des Landes zusammengestellt. Informationen zu Förderprogrammen können auch in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie abgerufen werden.
Über regionale und kommunale Förderprogramme zum energiesparenden Bauen informieren die folgenden Institutionen:
Bürgerinformation Neue Energietechniken BINE, Förderhotline 0228 / 923 79 -14 (tägl. 9.00 - 12.00 Uhr) und im Internet unter: www.energiefoerderung.de
Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg, Telefon 0721 / 98471-0
Deutschen Energie-Agentur (dena), kostenlose Rufnummer 08000-736-734
und natürlich die zuständigen Stellen im Kreis oder in der Gemeinde selbst.
Architekt: Matthias Eck, Radolfzell Foto: René Lamb, Radolfzell

Jochen Stoiber
Architektur und Medien
Tel: 0711 / 2196-148
Fax: 0711 / 2196-101
stoiber@akbw.de

Martina Kirsch
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