Wohlfühlen durch sportliche Aktivität: Die körperliche Fitness steht im Vordergrund und wird zum Hauptthema des Gartens. Ein natürlich gestalteter Schwimmteich oder ein architektonisch gebauter Naturpool bieten ideale Möglichkeiten zur vielfältigen sportlichen Betätigung. Für ungetrübte, natürliche Abkühlung nach dem Saunagang sorgt ein geringer bemessenes Tauchbecken, gewissermaßen ein Teich in Miniformat. Er findet auch in kleinen Gärten Platz. Eine technisch ausgereifte, mechanische Wasserreinhaltung ersetzt chemische Zusätze und gestaltet das Naturerlebnis intensiver und umweltfreundlicher. Darüber hinaus bieten besondere Rückzugsorte den passenden Rahmen für Gymnastik-Übungen unter freiem Himmel – etwa auf einem Rasenstück oder dem Holzdeck am Ufer. Der Landschaftsarchitekt weiß, wie Geborgenheit zu inszenieren ist. So kann der Bauherr sein persönliches Refugium beispielsweise in einer eingewachsenen Sitzecke mit duftenden Kräutern finden.
Hausgarten mit Pool, Mühlhausen - k3-LandschaftsArchitektur, Villingen-Schwenningen; Foto: Fa. Wildigarten
Wohlfühlen durch geistige Entspannung: Tägliche Lärm- und Reizüberflutung verursacht Stress und erzeugt den Wunsch nach Ruhe und geistiger Entspannung. Der Landschaftsarchitekt schlägt in diesem Fall gern eine harmonische und sparsam gestaltete Gartenanlage vor, wie man sie oft in fernöstlich anmutenden Gärten vorfindet. Nichts lenkt den Blick unnötig ab. Die Proportionen von begrünten und befestigten Flächen, von horizontalen und vertikalen Elementen scheinen in einem selbstverständlichen Einklang miteinander zu stehen. Oftmals herrschen immergrüne Pflanzungen in unterschiedlichen Grüntönen und fein abgestimmten Blattstrukturen vor, die sich vereinzelt mit dezenten Blütenstauden abwechseln. Ein sanft plätscherndes Wasserspiel im Hintergrund übertönt bisweilen geschickt die täglichen Lärmbelastungen. Beläge in warmen Farben und Oberflächen verstärken das Wohlbefinden zusätzlich. Bei kleinen Flächen und dem Anspruch nach optimaler Ausnutzung schaffen oftmals gerade regelmäßige, geometrische Formen ein Gefühl der Ordnung und Ausgewogenheit.
Foto: Carolin von Lintig, Freie Landschaftsarchitektin
Garten einer alten Villa bei Freiburg - Landschaftsarchitektin: Gisela Marta Stötzer, Freiburg/Stuttgart
Wohlfühlen durch intensives Naturerlebnis und Gartenarbeit: Ein unbebautes Stück Land auf begrenzte Zeit nach den persönlichen Vorstellungen zu formen, zu kultivieren und der Natur abzutrotzen – in der Natur findet der Mensch oftmals zu seiner ureigenen Bestimmung zurück. Vom langen Baumeln in der Hängematte wird mancher eher nervös. Um Stress abzubauen, braucht er Taten. Arbeitsintensive Rabatten und pflegebedürftige Beete mit unterschiedlichen Nutzpflanzen sind in solchen Fällen wohl die beste Wellnesstherapie. Und dabei spielt es eine eher untergeordnete Rolle, ob sich die Leidenschaft anspruchsvollen Rosenzüchtungen widmet oder ob bedrohten heimischen Pflanzen zu einer Ökonische verholfen wird. Bei der Planung ist der Landschaftsarchitekt gerne mit seinem Know-how behilflich, denn entscheidend ist ein spürbarer Rhythmus von Tages- und Jahreszeiten, von Mondzyklen und Blühphasen, dem Werden und Vergehen im Kreislauf der Natur, die den Menschen erdet und entschleunigt.
Das Honorar, das der Landschaftsarchitekt für seine Leistung erhält, bedeutet keineswegs unnötige Zusatzkosten. Durch exakte Planung, Einholung vergleichbarer Angebote und professionelle Baubetreuung amortisieren sich vielmehr im Regelfall die Kosten. Als Mehrwert bleibt dem Besitzer die maßgeschneiderte gute Qualität des Gebauten.
Geeignete Planerinnen und Planer finden sich unter www.architektenprofile.de. Im Rahmen eines ersten informellen Gesprächs lernen sich Landschaftsarchitekt und Bauherr kennen, um über eine künftige Zusammenarbeit frei entscheiden zu können.
Foto: Martin Schmidt Photography

Ruth Schagemann
Architektur und Medien
Tel: 0711 / 2196-144
Fax: 0711 / 2196-101
schagemann@akbw.de

Claudia Knodel
Architektur und Medien
Tel: 0711 / 2196-151
Fax: 0711 / 2196-101
knodel@akbw.de
Merkblatt Nr. 43: Honorar für Freianlagen
Merkblatt Nr. 52: Wie rechnet der Architekt sein Honorar ab?