Fachlisten und Gestaltungsbeirat beschlossen

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Die diesjährige Landesvertreterversammlung der Architektenkammer Baden-Württemberg – zentrales Entscheidungsorgan der Architektenschaft – fand am 25. und 26. November im CongressCentrum in Pforzheim statt.

Wolfgang Riehle, Präsident der Architektenkammer Baden-Württemberg

Mit großer Mehrheit sprachen sich die Delegierten für die Einführung von Fachlisten aus. "Damit haben Verbraucher künftig eine zuverlässige Informationsquelle, wenn sie auf Suche nach Architekten mit bestimmten Spezialisierungen sind", freute sich Präsident Wolfgang Riehle. Zu den Mitgliedern mit besonderen Tätigkeitsprofilen, für die eine Erarbeitung von Fachlisten geplant ist, zählen Preisrichter und Betreuer von Architektenwettbewerben ebenso wie Sachverständige oder die sogenannten SiGeKo, die Koordinatoren für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Großer Nachfrage werden sich zweifellos auch die Experten für Energieeffizienz erfreuen – zumal der Eintrag in die entsprechende Fachliste mit der Berechtigung einhergehen soll, bei der KfW Förderanträge zu stellen.

Als weitere neue Kammer-Dienstleistung votierte das Architektenparlament für die Einrichtung eines "mobilen" Gestaltungsbeirats. Denn derzeit gibt es im Südwesten – auf Beschluss des jeweiligen Gemeinderats – lediglich 14 Gestaltungsbeiräte, besetzt mit externen Fachleuten. Zu deren Aufgaben zählt, bei städtebaulich bedeutsamen Bauvorhaben Qualitätsansprüche zu befördern und Fehlentwicklungen zu vermeiden. Demgegenüber stehen 1.087 Städte und Gemeinden ohne solch eigenes festes Gremium. "Um hier in die Bresche zu springen, wird die Architektenkammer einen Gestaltungsbeirat schaffen, der auf Anfrage baden-württembergische Kommunen berät und damit einen Beitrag zur positiven baulichen Entwicklung leistet", so Pressesprecherin Carmen Mundorff. Ein Vorhaben, das auch in Einklang mit dem grün-roten Koalitionsvertrag steht: In ihm ist die Stärkung der Baukultur als eines der Ziele der Landesregierung genannt.

1999 hat der Landesgesetzgeber die Pflichtmitgliedschaft als Architekt/in bzw. Stadtplaner/in im Praktikum (AiP/SiP) eingeführt. Das bedeutet: Bevor sich Hochschulabsolventen in die Architektenliste eintragen können, müssen sie zunächst eine mindestens zweijährige berufspraktische Tätigkeit unter Anleitung eines erfahrenen Architekten ihrer Fachrichtung sowie insgesamt 40 Fortbildungsstunden nachweisen. Im Rahmen der Tagung stellte Hauptgeschäftsführer Hans Dieterle den Landesvertretern die Ergebnisse der jüngsten AiP/SiP-Evaluation vor: "In Übereinstimmung mit den ursprünglich definierten Zielen leistet die gelenkte Praxisphase einen messbaren Beitrag zur Verbesserung der Ausbildung". Denn durch das Hochschulstudium allein fühlten sich die Absolventen verständlicherweise nicht ausreichend für die Berufspraxis vorbereitet. "Dramatisch schlecht" stellt sich laut Dieterle jedoch die Einkommenssituation der Betroffenen dar. "Ein Grund dafür liegt sicherlich auch in der seit Jahren unzureichend angepassten Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI."

Zu den zahlreichen weiteren Tagesordnungspunkten gehörte auch die Abfrage von Meinungsbildern: Sollen Mitglieder künftig ihre Fortbildung nachweisen müssen? Ist die Unterscheidung von freier und baugewerblicher Tätigkeit zeitgemäß und weiterhin sinnvoll? An beiden Fragestellungen zeigten sich die Delegierten im Grundsatz sehr interessiert und beauftragten den Landesvorstand, diese Themen in Vorbereitung der Landesvertreterversammlung 2012 weiter zu verfolgen.

Claudia Knodel / 30.11.2011

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