Sind die Mittel der Architektenkammer für die Büroberatung erschöpft oder möchte man branchenunabhängiger beraten werden, dann gibt es innerhalb von Deutschland noch andere Möglichkeiten, bezuschusste Informationsgespräche führen zu können.
Gefördete Beratungen durch das RKW BW
- RKW Baden-Württemberg GmbH im Netzwerk der RKW-GmbHs in den Bundesländern | Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft -

Beratungen in der Gründungsphase
Vor der Gründung eines Unternehmens in Baden-Württemberg und vor der Übernahme eines Unternehmens in Baden-Württemberg können Beratungen bezuschusst werden.
Dauer: Bis zu drei Tage
- Kosten pro Tag (inklusive Reisekosten): 740 Euro
- Landeszuschuss pro Tag: 590 Euro
- Eigenanteil des Beratenen pro Tag: 150 Euro

Kurzberatung
Für Unternehmen der Industrie, der Freien Berufe sowie für Branchen ohne spezielle Landesprogramme:
Betriebswirtschaftliche und technische Kurzberatung: max. 2 Tage pro Jahr
Umweltschutz- und Energieberatung: max. 2 Tage pro Jahr
Kooperationsberatung: max. 6 Tage pro Jahr
- Kosten pro Tag (inklusive Reisekosten): 765 Euro
- Landeszuschuss pro Tag: 350 Euro
- Eigenanteil des Unternehmens pro Tag: 415 Euro
Förderung von Unternehmensberatungen durch das BAFA
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle -
können bei Einhaltung der Vorgaben der Förderrichtlinien erfolgen.

Gegenstand der Förderung sind Allgemeine Beratungen und spezielle Beratungen zu Technologie- und Innovation, Außenwirtschaft, Qualitätsmanagement, Kooperation, Mitarbeiterbeteiligung und im Vorfeld eines Rating. Darüber hinaus werden Umweltschutz- und Arbeitsschutzberatungen, Beratungen von Unternehmerinnen oder Migranten/-innen zur Unternehmesführung sowie Beratungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert.

Antragsberechtigt sind Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe nach KMU-Definition, die mindestens ein Jahr am Markt bestehen. Seit der Neustrukturierung der Beratungsförderung von Bund und Ländern sind Gründungsberatungen ausgeschlossen.
Die Förderung erfolgt als Zuschüsse zu den vom Unternehmensberater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Höchstzuschuss in den alten Bundesländern 50 %, maximal 1.500 Euro, in den neuen Bundesländern einschließlich des Regierungsbezirks Lüneburg 75 % maximal 1.500 Euro.

Zuschussanträge sind nur bei einer der zugelassenen Leitstellen einzureichen. Die vollständigen Antragsunterlagen müssen spätestens 3 Monate nach Abschluss der Beratung und Zahlung der Beratungskosten der Leitstelle vorliegen. Dem Antragsformular ist der Beratungsbericht, die Beraterrechnung, der Kontoauszug als Zahlungsnachweis und die bereits erhaltenen "De-minimis" Bescheinigungen des Anragstellers beizufügen.
Beratungsförderung durch die KfW-Mittelstandsbank

Gründercoaching für Existenzgründer
Die Gründung bzw. Übernahme muss erfolgt sein und darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss zum gezahlten Beraterhonorar.
Das maximal förderfähige Tageshonorar (netto) beträgt 800 Euro. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden.
Insgesamt werden höchstens 6.000 Euro gefördert.
Bezogen auf diese förderfähigen Kosten erhalten Unternehmen folgende Zuschüsse:
50 % in den alten Bundesländern
Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit können im ersten Jahr nach der Gründung einen Zuschuss von 90 % des Beraterhonorars erhalten, bei einem maximalen Förderbetrag von 4.000 Euro.

Außerdem werden Beratungsförderungen zur Unternehmenssicherung für Unternehmen angeboten, die in eine wirtschaftlich schwierigen Situationen geraten sind, mit dem Ziel der Wiederherstellung der Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit des Unternehmens.
» Architektenkammer Baden-Württemberg