Auftraggeber: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Berlin
Autoren: Dr.-Ing. Dieter Thiel, Dipl.-Ing. Julia Blume, Schmidt Reuter, Integrale Planung und Beratung GmbH, Köln
Stand: Dezember 2007
Bestellung kostenlos unter:
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Telefon 030 2008 3060

Mit der DIN V 18599 hat das Bundesministerium für Verkehr Bau und Stadtplanung die Energieeinsparverordnung um eine (Vor-!)Norm ergänzt, die der Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie dienen soll, insbesondere der rechnerischen Berücksichtigung von Klimaanlagen, Belüftung und Beleuchtung. Sie geht dabei aber
„... weit über den Ansatz der Gebäude- Richtlinie hinaus und steht bei extremer Detailliertheit und Differenziertheit der erforderlichen Eingabegrößen, die sich teilweise nur geringfügig auf den Energiebedarf auswirken, in keinem sinnvollen Verhältnis zum Nachweis-Aufwand. ...“
– so die Bundesarchitektenkammer in ihrer Stellungnahme zur Novellierung der Energieeinsparverordnung vom 12.12.2006, und weiter:
„... Mit vermeintlich akribischer Genauigkeit werden einzelne Energiebilanzwerte ermittelt. So werden z.B. Rechenwerte bis zur dritten Kommastelle angegeben und ein einfaches Bürogebäude muss bereits in mehr als sechs Zonen, die getrennt zu berechnen sind, aufgeteilt werden – Eine Gesamtbilanzierung dieser einzelnen Bilanzwerte ist in der DIN V 18599 nicht vorgesehen. Diese muss dann erst über Anhang 2 zur EnEV vollzogen werden. Der Aspekt, ob auf der Baustelle mit dieser Genauigkeit überhaupt umgegangen werden kann – sie handwerklich umsetzbar ist – bleibt auch in diesem Verordnungsentwurf völlig unberücksichtigt. Planungs- und Ausführungsmängel werden damit provoziert. ....“

Mit der konsequenten Ablehnung des Verfahrens nach DIN V 18599 zur Nachweisführung hat sich die BAK zwar nicht durchgesetzt, ihre Forderung nach einem gebäudetypologisierten Nachweis, konkret nämlich
das vereinfachte Verfahren als 1-Zonen-Modell so auszugestalten, dass es als Regelverfahren für alle Nichtwohngebäude anwendbar wird
verfolgt der Normenausschuss Bauwesen seit Januar 2008 als eigenständiges Projekt weiter.

Die Realität scheint die Befürchtungen der BAK allerdings jetzt schon eingeholt zu haben: Erst unlängst hat die AKBW Kenntnis davon erhalten, dass für ein Neubauvorhaben vom Fachplaner lediglich eine Bilanzierung nach der alten EnEV, nicht aber nach DIN V 18599 vorgelegt werden konnte.

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bemüht sich derweil, Arbeits- und Verständnishilfen zur Verfügung zu stellen. Der vorliegende Leitfaden kann kostenlos beim BMVBS bestellt werden.
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